Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/12/pm_028.php 28.05.2015 22:36:51 Uhr 02.12.2024 04:23:39 Uhr |
Dresdner Striezelmarkt hat regulär geöffnet
Weitere Weihnachtsmärkte in der Stadt öffnen zu verschiedenen Zeiten
Der Dresdner Striezelmarkt hat heute, 6. Dezember, regulär seit 10 Uhr geöffnet. Die Händler haben ihre Waren und Stände entsprechend der Witterungsbedingungen gesichert. Einige Händler haben sich entschlossen, nicht zu öffnen, z.B. Lauschauer Glashütte und Der Holzkohlegrill wegen der Gefahr des Funkenfluges. Die Stadt hat allgemeine Sicherheitsvorkehrungen getroffen. So wurde beispielsweise die Standsicherheit der Striezelmarkt-Fichte nochmals geprüft und die Keile in der Bodenhülse nachgekeilt. Die Baumhülse selbst ist bis Windstärke 12 ausgelegt.
Für die anderen in Konzession betriebenen Weihnachtsmärkte in der Innenstadt
- „Dresdner Hüttenzauber" am Postplatz
- „Dresdner Winterlichter" auf der Prager Straße
- „Advent auf dem Neumarkt"
- Romantischer Weihnachtsmarkt am Taschenberg
- „Augustusmarkt" auf der Hauptstraße
gilt: Die Betreiber können selbstständig über eine Schließung ihres Marktes entscheiden.
Aktuell bleibt der Markt auf der Prager Straße und am Taschenberg bis 14 Uhr geschlossen. Danach entscheiden die jeweiligen Veranstalter je nach Wetterlage über eine spätere Öffnung beider Märkte. Der Markt auf der Hauptstadt bleibt ebenfalls vorerst geschlossen. Hier ist geplant, ab 16 Uhr zu öffnen. Die Märkte auf dem Postplatz und dem Neumarkt öffnen regulär.
Das Amt für Wirtschaftsförderung und die Marktaufsicht stehen im ständigen Kontakt mit dem Deutschen Wetterdienst. Derzeit sind Windgeschwindigkeiten bis zu 100 Km/h prognostiziert. Dies stellt noch keine akute Gefahr für die Besucher der Dresdner Striezelmarktes dar. Sollte sich die Situation allerdings verändern, sind die Dresdner Feuerwehr und das Technische Hilfswerk sofort einsatzbereit, um die nötigen Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Die Marktaufsicht des Striezelmarktes kann für den Notfall die Schließung aller oben genannten Märkte anordnen.
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