Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/10/pm_119.php 28.05.2015 22:34:32 Uhr 02.12.2024 05:04:42 Uhr |
Satzung zur Kurtaxe in Dresden geht an den Stadtrat
Verwaltungsentwurf wird jetzt in den Gremien diskutiert
Begleitend zur Entscheidung über den Haushaltplan 2013/14 hatte der Stadtrat die Oberbürgermeisterin am 10. Januar 2013 beauftragt, eine Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in Dresden erarbeiten zu lassen. Heute wurde die entsprechende Vorlage an die Gremien des Stadtrates zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung übergeben.
Die Satzung sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2014 alle Besucher, die in der Landeshauptstadt Dresden übernachten, eine Kurtaxe von 1,30 EUR pro Tag entrichten. Ausgenommen sind private Übernachtungen bei Verwandten sowie Übernachtungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Auch Kinder werden bis zu ihrer Volljährigkeit von der Abgabe befreit bleiben.
Die Dresdner Beherbergungsunternehmen (Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc.) sind nach der Satzung verpflichtet, die Kurtaxe von ihren Übernachtungsgästen einzunehmen. Diese Einnahmen müssen monatlich gegenüber der Stadt abgerechnet werden. Ein genaues Prozedere für die Abrechnung zwischen Stadt und Beherbergungsunternehmen wird derzeit erarbeitet. Laut Statistischem Landesamt handelt es sich in Dresden um 195 potenziell relevante Beherbergungsunternehmen (Stand Juli 2012).
Wer in Dresden aus beruflichen Gründen nächtigt, kann sich die bezahlte Kurtaxe im Nachhinein vom Steuer- und Stadtkassenamt der Stadt rückerstatten lassen, wenn die in Dresden zu absolvierende Tätigkeit nachweislich keine Freizeit zum Besuch z. B. von Museen, Operette oder Philharmonie gelassen hat.
Insgesamt erhofft sich die Stadt Einnahmen aus der Kurtaxe von etwas mehr als 5 Mio EUR pro Jahr. Mit diesen Einnahmen sollen die städtischen Kultureinrichtungen - z. B. die städtischen Museen, die Philharmonie und die Staatsoperette - finanziell unterstützt werden. Im Gegenzug rechnet die Stadt aber auch mit Mehraufwendungen innerhalb der Verwaltung für die interne Bearbeitung der Kurtaxe. Diese Summe wird in der Anfangsphase auf ca. 450 000 Euro, später auf rund 350 000 Euro geschätzt.
Um die Höhe der Kurtaxe rechtssicher zu ermitteln, mussten im Frühjahr und im Sommer die Besucher der städtischen und von der Stadt mitfinanzierten Kultureinrichtungen im Rahmen einer statistischen Erhebung danach befragt werden, ob sie in Dresden übernachten oder nur als Tagesgäste die Stadt besuchen. Der Anteil an Besuchern, die nach der zu beschließenden Satzung verpflichtet wären, eine Kurtaxe zu entrichten, schwankt in den Einrichtungen zwischen einem und 41 Prozent. So lag der kurtaxepflichtige Besucheranteil bei TJG und Operette bei einem Prozent, im Societätstheater bei acht Prozent, im Verkehrsmuseum bei 39 Prozent und im Hygienemuseum bei 41 Prozent (Auszug aus den Ergebnissen der Befragung). Aus diesem Ergebnis und den Kosten der einzelnen Kultureinrichtungen für den städtischen Haushalt ermittelt sich die Höhe der Kurtaxe.
Im Anhang finden Sie den Entwurf der Satzung, wie er jetzt den Stadträten vorgelegt wird.
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