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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/10/pm_001.php 28.05.2015 22:32:36 Uhr 02.12.2024 02:49:06 Uhr

Umweltamt kontrolliert die Prießnitz

Am 10. Oktober 2013 begehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dresdner Umweltamtes im Zeitraum von 9 bis 15 Uhr die Prießnitz ab Rossendorfer Teich bis Höhe Heidemühlenteich.

Um bei Hochwasser den ordnungsgemäßen Abfluss sicher zu stellen, wird der Zustand der Gewässer II. Ordnung und deren Gewässerrandstreifen regelmäßig überprüft. Gemäß § 77 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die zur Unterhaltung verpflichteten Personen berechtigt, Grundstücke von Anliegern und Hinterliegern an Gewässern zu Zwecken der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung zu betreten.

Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen fallen die Streckenkontrollen aus. Rückfragen können unter der Telefonnummer (03 51) 4 88 62 11 an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes gestellt werden.

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