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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/09/pm_132.php 28.05.2015 22:32:35 Uhr 30.11.2024 01:51:34 Uhr

Erweiterung Bewohnerparkplätze nordwestlich der Königstraße

Am 25. September tritt die Bewohnerparkregelung für das Gebiet nordwestlich der Königstraße in Kraft. Das bislang unbewirtschaftete Quartier zwischen Robert-Blum-Straße, Antonstraße und Albertplatz erweitert den Bewohnerparkbereich 8 (Königstraße) und ist diesem zugeordnet.

In der Theresienstraße, Carolinenstraße und Erna-Berger-Straße nehmen 13 Parkscheinautomaten für rund 230 Pkw-Stellplätze ihren Betrieb auf. Gemäß Parkgebührenverordnung der Landeshauptstadt Dresden zahlen Nutzer montags bis samstags je halbe Stunde 0,25 Euro. Einen Tagesparkschein kostet drei Euro (Tarifzone 2).

Bewohner mit einem entsprechenden Bewohnerparkausweis sind von der Gebührenpflicht am Parkscheinautomaten ausgenommen. In der sogenannten Kleinen Theresienstraße zwischen Hainstraße und Nieritzstraße entstehen ausschließlich Bewohnerstellplätze. Im Gebiet befinden sich weiterhin drei Busstellplätze mit Kurzzeitparken und vier Behindertenstellplätze.

Bewohner, die noch keinen Bewohnerparkausweis haben, erhalten diesen in der Straßenverkehrsbehörde auf der Lingnerallee 3. Sie müssen dazu ihren Wohnsitz und Führerschein nachweisen. Sie können den Bewohnerausweis auch per Post, E-Mail oder im Bürgerbüro beantragen. Er wird ihnen dann per Post zugesandt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.dresden.de/bewohnerparken.

Die Kosten (Errichtung der Parkscheinautomaten und Beschilderung) betragen etwa 60 000 Euro. Grundlage für die Maßnahme ist der vom Stadtrat beschlossene Luftreinhalteplan. Zudem ordnet die Bewohnerparkregelung in Quartieren mit erheblichem Parkdruck das Parken neu. Bewohner haben Vorrang, Kurzparken und Lieferverkehr sollen ermöglicht, das Langzeitparken dagegen eingeschränkt werden. Der Bewohnerparkausweis garantiert allerdings keinen Stellplatz.

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