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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/09/pm_112.php 28.05.2015 22:32:15 Uhr 17.07.2024 08:46:41 Uhr

82 Millionen Euro für die Flutschadensbeseitigung in Dresden

Der Staatsminister und Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Dr. Johannes Beermann hat heute, am 25. September 2013, dem Leiter des Nachsorgestabes der Landeshauptstadt Dresden, Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann den vom Freistaat Sachsen bestätigten Wiederaufbauplan zum Hochwasser 2013 übergeben. Der Wiederaufbauplan stellt die Grundlage für die Beantragung der vom Freistaat Sachsen bereitgestellten Fluthilfemittel zur Sanierung der beschädigten Infrastruktur dar. Von den von der Landeshauptstadt Dresden beantragten Mittel für Schäden in 270 Maßnahmen sind nun in einem ersten Schritt insgesamt 82,7 Millionen Euro bewilligt:

 

  • Straßenbau: 53 Maßnahmen mit 8,6 Millionen Euro
  • Brücken: 37 Maßnahmen mit 25,5 Millionen Euro
  • Schulen: 13 Maßnahmen mit 8,9 Millionen Euro
  • Sporteinrichtungen: 28 Maßnahmen mit 5,7 Millionen Euro

 

Die verbleibende Summe verteilt sich auf Schäden an Einrichtungen der Dresdner Verkehrsbetriebe, der Stadtentwässerung und Anlagen des Hochwasserschutzes. Bei den nun bestätigten Maßnahmen handelt es sich um Projekte der städtischen Infrastruktur im engeren Sinne. Noch nicht enthalten sind weitere 126 Maßnahmen mit einem Volumen von rund 32,8 Millionen Euro u. a. von DREWAG und ENSO, da diese Teile eines gesonderten Antragsverfahrens sind und erst später vom Freistaat Sachsen beschieden werden.

Oberbürgermeisterin Helma Orosz dankt dem Staatsminister Dr. Johannes Beermann: „Die zügige Prüfung der von uns angemeldeten Hochwasserschäden und die zielführende Handhabung des Antragsverfahrens gestatten es, den Wiederaufbau vor allem in den Bereichen der Infrastruktur und der Schulen- und Sporteinrichtungen so schnell wie möglich zu realisieren und die damit verbundenen Einschränkungen für die Dresdnerinnen und Dresdner so gering wie möglich zu halten."

Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann in seiner Funktion als Leiter des Nachsorgestabes lobte in diesem Zusammenhang die Arbeit der Ämter und städtischen Unternehmen hinsichtlich der Dokumentation und Beseitigung der Schäden: „Dank der Erfahrungen aus dem letzten Jahrhunderthochwasser 2002 konnten alle Beteiligten innerhalb kürzester Zeit die für das Antragsverfahren notwendigen Dokumentationen und Einschätzungen erbringen und haben so einen maßgeblichen Anteil an der schnellen Wiederherstellung der funktionierenden Zustände."

Im weiteren Verlauf des Fördermittelverfahrens muss der Dresdner Stadtrat den jetzt vorliegende Maßnahmeplan beschließen. Danach können für die Einzelmaßnahmen die jeweiligen Förderanträge bei der Sächsischen Aufbaubank bzw. dem Sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr gestellt werden. Der Fördermittelgeber hat die Möglichkeit eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginns eingeräumt, sodass die Landeshauptstadt Dresden bei einer Vielzahl von Projekten bereits mit der Umsetzung beginnen bzw. bei den betroffenen Schulen die Schäden beseitigten konnte.

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