Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/09/pm_082.php 28.05.2015 22:31:41 Uhr 02.12.2024 04:19:10 Uhr |
Ehejubilare bitte melden! - Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläumsdaten möglich
Die Oberbürgermeisterin möchte im Jahr 2014 allen Dresdnerinnen und Dresdnern gratulieren, die ihr 50., 60., 65., 70. oder 75. Ehejubiläum feiern.
Da die Eheschließungsdaten nur in Einzelfällen amtlich bekannt sind, werden Jubilare gebeten, sich spätestens vier Wochen vor dem Ereignis schriftlich zu melden bei der
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Bürgeramt
SG Meldewesen
Postfach 120020
01001 Dresden.
Eine sofortige Meldung kann auch gern erfolgen. Die Meldung kann ebenfalls in einem Dresdner Bürgerbüro bzw. in einer Meldestelle in den örtlichen Verwaltungsstellen aufgenommen werden. Als Nachweis ist eine Kopie der standesamtlichen Eheurkunde erforderlich.
Vorgesehen ist die Bekanntgabe dieser Ehejubiläen sowie der 90., 100. und jedes weiteren Geburtstages im „Dresdner Amtsblatt".
Wer die Bekanntgabe nicht wünscht, muss dies formlos gemäß § 33 Abs. 2 und 4 Sächsisches Meldegesetz in der Bekanntmachung der Neufassung vom 4. Juli 2006 einem Bürgerbüro oder einer Meldestelle mitteilen. Der Widerspruch bleibt dann bis um Widerruf im Melderegister eingetragen.
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