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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/09/pm_029.php 28.05.2015 22:30:35 Uhr 16.08.2024 05:39:30 Uhr

Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden: Dresdner Elternportal bleibt am Netz

Das Elternportal für die Vermittlung von Betreuungsplätzen in Kitas und Kindertagespflege genießt bei den Dresdner Eltern großen Zuspruch. Seit dem Start des Internetportals am 1. September haben bereits 1 050 Personen ein Nutzerkonto eingerichtet und 865 Vermittlungsanträge gestellt.

Ein am 30. August von sieben Kindertagespflegepersonen beim Verwaltungsgericht Dresden eingereichter Unterlassungsantrag wurde heute, 6. September, durch das Gericht abgelehnt. Die Richter konnten bei dem in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gestellten Antrag kein Rechtsschutzbedürfnis erkennen. Ferner sahen sie in der begehrten einstweiligen Anordnung eine Vorwegnahme der Hauptsache.

Ein von der Landeshauptstadt Dresden angestrebter Vergleich war vorher an der Frage der Kostenaufteilung für das gerichtliche Verfahren gescheitert. Die Landeshauptstadt wird gleichwohl die dem Gericht vorgeschlagenen Verbesserungen innerhalb des Elternportals umsetzen. Danach wird es für die Eltern noch leichter möglich sein, bestimmte Kindertagespflegestellen innerhalb des Portals zu finden und auszuwählen

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