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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/08/pm_107.php 28.05.2015 22:29:51 Uhr 04.01.2025 19:21:29 Uhr

Elternportal startet trotz einstweiligem Rechtsschutzverfahren planmäßig

Gestern beantragten sieben Kindertagespflegepersonen beim Verwaltungsgericht Dresden den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Der Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist der Landeshauptstadt Dresden heute (30. August 2013) zugestellt worden. Die Antragsteller wollen die Landeshauptstadt verpflichten, bis zu einer Verhandlung in der Hauptsache das Elternportal zur Online-Anmeldung auf einen Kita-Platz nicht in Betrieb zu nehmen.

Die Landeshauptstadt hat daraufhin dem Gericht in seiner Antragserwiderung auseinandergesetzt, dass die Angebote der Kindertagespflege bereits jetzt im Onlineportal fest eingebunden sind. Weitere Verbesserungen in der Darstellung wurden von der Stadt in Aussicht gestellt. Die Beteiligung der einzelnen Kindertagespflegepersonen an der Gesamtdarstellung im Elternportal ist allerdings freiwillig. Derzeit sind lediglich 32 Dresdner Tagesmütter und -väter bereit, ihre Angebote im Elternportal zu präsentieren.

Am frühen Nachmittag teilte das Gericht der Landeshauptstadt mit, dass die Erklärung der Stadt an die Anwälte der Gegenseite übersandt wurde. Das Gericht bittet die Gegenseite um eine Stellungnahme bis Donnerstag nächster Woche, 5. September 2013. Dazu sagt Bürgermeister Martin Seidel: „Wir gehen davon aus, dass das Verwaltungsgericht Dresden damit heute keine einstweilige Anordnung mehr erlassen wird. Das Elternportal wird deshalb planmäßig am Sonntag, 1. September 2013, in Betrieb gehen. Für die Eltern bringt das eine enorme Erleichterung."

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