Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/08/pm_044.php 28.05.2015 22:29:11 Uhr 02.12.2024 02:44:47 Uhr |
Ist zur Bundestagswahl auch eine Briefwahl möglich?
Wissenswertes rund um die Bundestagswahl am 22. September 2013
Briefwahlantrag
Wer am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen möchte, kann einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Mit dem Wahlschein kann der Wähler an der Briefwahl teilnehmen oder in einem anderen Wahllokal am Wahltag wählen, wenn dieses zum eigenen Wahlkreis gehört.
Wahlberechtigte sollten den Antrag auf Briefwahl am besten
- schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte,
- im Briefwahlbüro oder
- ab 20. August 2013 über das Online-Antragsformular auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden www.dresden.de/wahlen stellen.
Briefwahlunterlagen
Der Versand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beginnt ab 26. August 2013.
Die Briefwahlunterlagen bestehen für die Bundestagswahl aus
- dem amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einem amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, in den der Stimmzettel einzulegen ist,
- einem amtlichen roten Wahlbriefumschlag, der als Kombination mit dem Wahlschein hergestellt ist (Auf ihm ist die Anschrift aufgedruckt, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist.) und
- einem Merkblatt für die Briefwahl.
Damit der Wahlbrief rechtzeitig bis zum Wahltag, 18 Uhr, eingeht, sollte er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens am Donnerstag vor der Wahl (19. September 2013) über die Deutsche Post AG abgeschickt werden. Der Rückversand der amtlichen Wahlbriefe erfolgt kostenfrei über die Deutsche Post AG.
Sofort-Briefwahl
Die Sofort-Briefwahl ist im Briefwahlbüro ab dem 26. August 2013 möglich.
Briefwahlbüro
Stadthaus
Theaterstraße 11-13, 01067 Dresden
1. Etage, Raum 100
Öffnungszeiten
vom 26. August bis 20. September 2013,
Montag bis Freitag: 9 bis 18 Uhr
Das Briefwahlbüro ist barrierefrei über den Eingang Theaterstraße 13 zu erreichen.
Abholung von Briefwahlunterlagen für andere
Wahlberechtigte müssen ihre Briefwahlunterlagen nicht selbst im Briefwahlbüro abholen, sondern können auch einen anderen damit beauftragen.
Der Wahlberechtigte muss hierzu die auf der Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Vollmacht ausfüllen und unterschreiben. Derjenige, der die Unterlagen abholt, darf insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen. Dies und den Erhalt der Unterlagen muss er auf der Wahlbenachrichtigung des Wahlberechtigten schriftlich bestätigen. Die Wahlbenachrichtigung des Wahlberechtigten, der die Unterlagen abholen lässt, muss deshalb ins Briefwahlbüro mitgebracht werden.
Barrierefreie Wahllokale
Das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden ist in 358 Wahlbezirke aufgeteilt. Zu jedem Wahlbezirk gehört ein Wahlraum, in dem die Bürgerinnen und Bürger am Wahltag ihre Stimme abgeben. Von den 358 Wahllokalen sind zur Bundestagswahl 193 barrierefrei zugänglich.
Wählerinnen und Wähler mit Mobilitätseinschränkungen, die am Wahltag wählen möchten und deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, können mit einem Wahlschein in einem anderen - barrierefreien - Wahllokal ihres Wahlkreises wählen. Da jeder Wahlkreis über barrierefreie Wahlräume verfügt, kann jeder, der es wünscht, am Wahlsonntag in einem barrierefreien Wahllokal wählen. Der benötigte Wahlschein kann am besten schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, im Briefwahlbüro oder ab 20. August 2013 über das Online-Antragsformular auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden www.dresden.de/wahlen beantragt werden. Der Wahlschein muss unbedingt zur Wahl in das Wahllokal mitgebracht werden.
Eine Übersicht über die barrierefrei zugänglichen Wahllokale ist ab Mitte August im Internet unter www.dresden.de/wahlen zu finden. Auch die Wahlbenachrichtigung informiert, ob das eigene Wahllokal barrierefrei ist.
Barrierefreies Wählen für Blinde und Sehbehinderte
Die Landeshauptstadt Dresden hat die Stimmzettel so vorbereitet, dass blinde und sehbehinderte Wähler zur Kennzeichnung des Stimmzettels eine Wahlschablone verwenden können. Fremde Hilfe ist so beim Wählen nicht nötig. Die Wahlschablone können die Wahlberechtigten über die Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. erhalten. Die Kontaktdaten stehen auf der Wahlbenachrichtigung links unten.
Alternativ dürfen die Wähler eine Hilfsperson, z. B. ein Mitglied des Wahlvorstandes, mit in die Wahlkabine nehmen. Die Hilfsperson muss den Stimmzettel entsprechend dem Willen des Wählers kennzeichnen und die Kenntnisse, die sie dabei erlangt, geheim halten.
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