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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/07/pm_104.php 28.05.2015 22:28:22 Uhr 30.11.2024 01:45:23 Uhr

Abbau von Verkehrszeichen an Schutzstreifen für Radfahrer

Die Straßenverkehrsbehörde im Straßen- und Tiefbauamt der Landeshauptstadt Dresden entfernt ab sofort die Verkehrszeichen „Haltverbot" und „eingeschränktes Haltverbot" auf Schutzstreifen für den Radverkehr. Arbeiter beginnen mit dem Abbau an der Fetscherstraße zwischen Comeniusplatz und Blasewitzer Straße, wo sie in den letzten Wochen die Schutzstreifen für den Radverkehr neu anlegten. Weitere Straßen folgen in den nächsten Wochen und Monaten. Mit der geplanten Maßnahme sparen die Fachleute Verkehrszeichen ein, bauen den „Schilderwald" ab und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Am 1. April 2013 trat eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Eine wichtige Änderung betrifft die Beschilderung von Schutzstreifen für den Radverkehr. Schutzstreifen sind auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte und in regelmäßigen Abständen mit Sinnbildern „Radverkehr" gekennzeichnete Bereiche für Radfahrer, die von anderen Verkehrsteilnehmern nur in Ausnahmefällen überfahren werden dürfen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Neu ist die Regelung, dass auf Schutzstreifen das Parken nicht gestattet ist, wobei hier das Parken im Sinne des § 12 der StVO gemeint ist: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt." Deshalb sind an vielen Stellen die bisher vorhandenen Verkehrszeichen „eingeschränktes Haltverbot" oder „Haltverbot" überflüssig und können abgebaut werden.

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