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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/07/pm_080.php 28.05.2015 22:28:00 Uhr 17.07.2024 08:45:53 Uhr

Bund startet automatisierten Datenabgleich für Wohngeldverfahren

Sozialamt bietet für Wohngeldempfänger Beratung zum Prüfverfahren an

Seit Ende Juni beteiligt sich das Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden am automatisierten Datenabgleich des Bundes. Dabei wird geprüft, ob die Dresdner Wohngeldempfänger zusätzlich anderweitige staatliche Transferleistungen oder Einkommen beziehen, die zu einem Ausschluss oder einer Minderung vom Wohngeld führen könnten. In den nächsten Monaten wird das Sozialamt für alle rund 8000 Haushalte, die in Dresden Wohngeld erhalten, entsprechende Datensätze zur Einzelfallprüfung erhalten. Dazu sagt der zuständige Abteilungsleiter Wohngeld im Dresdner Sozialamt, Silvio Kockentiedt: „Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, dem kann nicht zeitgleich Wohngeld ausgezahlt werden. Auch Renten aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung sowie Einnahmen aus Kapitalerträgen mindern den Wohngeldanspruch. Mit dem automatisierten Datenabgleich will der Bund sicherstellen, dass staatliche Leistungen nicht doppelt gezahlt werden." Sollte sich im Zuge der Überprüfung herausstellen, dass Wohngeldempfänger im Bewilligungszeitraum zusätzlich zum Wohngeld weitere bisher nicht angegebene Leistungen oder Einkommen bezogen haben, wird das Sozialamt entsprechende Rückforderungen prüfen. Betroffene Antragsteller erhalten im Vorfeld eine gesonderte Information. In diesem Zusammenhang weist das Sozialamt alle Empfänger von Wohngeld nochmals darauf hin, dass falsche Angaben im Antrag grundsätzlich zu einer Rückzahlung von Wohngeldleistungen sowie zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft führen.
Auf Nachfragen zum automatisierten Datenabgleich hat sich das Sozialamt eingestellt. Für eine individuelle Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldbehörde im Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden, Junghansstraße 2, persönlich oder telefonisch unter (03 51) 4 88 12 11 zu den üblichen Sprechzeiten zur Verfügung.

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