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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/07/pm_065.php 28.05.2015 22:27:50 Uhr 02.12.2024 02:45:14 Uhr

Elternbeiträge bleiben 2013 unverändert

Nach dem Sächsischen Kita-Gesetz ist die Landeshauptstadt Dresden verpflichtet, jährlich bis zum 30. Juni des Folgejahres die durchschnittlichen Betriebskosten eines Kita-Platzes je Einrichtungsart bekannt zu machen. Grundsätzlich bilden die auf diesem Weg bekannt gemachten durchschnittlichen Betriebskosten die Grundlage für die Festsetzung der Elternbeiträge. Auf Grundlage der vom Stadtrat beschlossenen Elternbeitragssatzung der Landeshauptstadt Dresden wurden die Beitragssätze jeweils zum 1. September eines Jahres automatisch angepasst.

In seinem Urteil vom 21. März 2013 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen festgestellt, dass die Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege und über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 23. Juni 2011 nichtig ist. Die schriftliche Begründung des Gerichtes ging in dieser Woche ein. Auf Grundlage der vom Gericht gegebenen Hinweise und unter Einbeziehung des vom Betriebsausschuss für Städtische Krankenhäuser und Kindertageseinrichtungen beschlossenen "Runden Tisches Kita-Satzung" wird in den nächsten Monaten die Satzung neu erarbeitet.

Bis zur Beschlussfassung des Stadtrates über die neue Satzung ist eine Anpassung der Elternbeiträge ausgeschlossen. Die Elternbeiträge bleiben für einen 9-Stunden-Platz in der Krippe und der Kindertagespflege unverändert auf 192,54 Euro (für Alleinerziehende 173,29 Euro) und im Kindergarten auf 133,01 Euro (Alleinerziehende 119,71 Euro). Ein 6-Stunden-Platz im Hort kostet 80,18 Euro (Alleinerziehende 72,16 Euro).

Alle Elternbeiträge im Internet unter:

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