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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/07/pm_029.php 28.05.2015 22:27:30 Uhr 02.12.2024 02:45:46 Uhr

2900 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

359 Wahlvorstände sowie 105 Briefwahlvorstände sorgen zur Bundestagswahl am 22. September für einen reibungslosen Ablauf in den Wahllokalen und im Rathaus. Die Wahlvorstände leiten in den Wahlbezirken die Wahlhandlung und stellen das Ergebnis im Wahlbezirk fest. Zu einem Wahlvorstand gehören der Vorsitzende, sein Stellvertreter und vier bis fünf Beisitzer.

Für die Mitarbeit in den Wahlvorständen sucht die Landeshauptstadt Dresden rund 2900 ehrenamtliche Wahlhelfer. Die Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein. Das heißt, sie müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs 1 des Grundgesetzes sein. Außerdem müssen sie seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Die Wahlräume sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen die gesamte Zeit anwesend sein. Der Vorsitzende kann einen Schichtbetrieb organisieren. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen. Dabei sollte der Vorstand vollzählig anwesend sein. Die Briefwahlvorstände beginnen ihre Arbeit 15.30 Uhr im Rathaus. In der Regel wird man bei seinem erstmaligen Einsatz als Beisitzer berufen, um den Ablauf im Wahllokal kennenzulernen. Sobald man Erfahrungen gesammelt hat, steht auch der Einsatz als Stellvertreter und Vorsitzender zur Auswahl.

Die Wahlhelfer erhalten je nach Einsatz und Funktion ein Erfrischungsgeld von 20 bis 50 Euro. Die Vorsitzenden und deren Stellvertreter werden in einer rund zweistündigen Schulung mit ihren Aufgaben vertraut gemacht.

Interessierte können sich ab sofort zu folgenden Dienstzeiten:

  • montags bis freitags 9 bis 12 Uhr
  • montags, mittwochs und donnerstags 13 bis 16 Uhr
  • dienstags 13 bis 18 Uhr

bei der Arbeitsgruppe Wahlhelfer, Theaterstraße 11-15, Zimmer 154, melden. Vorzugsweise kann die Bereitschaftserklärung unter www.dresden.de/wahlhelfer online ausgefüllt werden.

Bei einer formlosen schriftlichen Anmeldung sollten folgende Angaben enthalten sein: Name, Vorname, Anschrift, gewünschte Funktion im Wahlvorstand, Einsatzort, Telefon oder E-Mail. Die Postanschrift hierfür lautet: Landeshauptstadt Dresden, Bürgeramt, AG Wahlhelfer, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. E-Mail: wahlhelfer@dresden.de., Telefon (03 51) 4 88 11 18, Telefax (03 51) 4 88 58 83.

Spezielle Einsatzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

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