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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/06/pm_216.php 28.05.2015 22:26:13 Uhr 02.12.2024 05:01:18 Uhr

Auszahlung der Soforthilfen für Unternehmen in Dresden

Der Freistaat Sachsen hat am 07. Juni 2013 einen Erlass zur Soforthilfe für Unternehmen der Gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe herausgegeben. Die Soforthilfe erhalten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler, die ihre Betriebsstätte oder ihren Sitz in einer vom Hochwasser betroffenen Gemeinde haben und diese/r durch das Hochwasser (Oberflächenwasser, kein Grundwasser) geschädigt wurden (Gebäude oder Grundstücke, Anlage und Umlaufvermögen).

Um die Soforthilfe in Anspruch zu nehmen, müssen sich die vom Hochwasser geschädigten Unternehmen und Selbstständigen zunächst eine Betroffenheitsbescheinigung ausstellen lassen. Diese erhalten sie nach Vorlage des Personalausweises in den Ortsämtern Leuben, Altstadt, Neustadt und der Ortschaft Cossebaude zu den folgenden Sonderöffnungszeiten:

Sonnabend, 8. Juni: 8 bis 14 Uhr

Sonntag, 9. Juni: 10 bis 12 Uhr

Montag, 10. Juni: 8 bis 16 Uhr

Mit der Betroffenheitsbescheinigung können die betroffenen Unternehmen und Selbstständigen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Landeshauptstadt Dresden einen Bewilligungsbescheid für die Auszahlung der Soforthilfe-Mittel erhalten. Dies ist ab Montag, 10. Juni 2013, 10 Uhr im Wirtschaftsservice des Amtes für Wirtschaftsförderung Dresden im WTC, Ammonstraße 74 (am Turm), 2. Etage, Zimmer 2802 möglich.

Der Wirtschaftsservice ist wie folgt zu erreichen:

Telefon: (03 51) 4 88 87 87
E-Mail: wirtschaftsservice@dresden.de

Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr,
Freitag 9 bis 16 Uhr,
Sonnabend nach Vereinbarung

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Personalausweis, ggf zusätzlich Vollmacht
  • Bestätigung der Ausübung des Gewerbes (HR-Auszug, Gewerbeschein, Anmeldung beim Finanzamt)

Nach Ausstellen des Bewilligungsbescheides erfolgt die Überweisung automatisch auf das Konto der Antragsteller.

Kommt ein Gewerbetreibender nicht an seine Gewerbeanmeldung heran bzw. wurde diese durch das Hochwasser vernichtet, kann er ab sofort eine Selbstauskunft oder kostenlose Zweitabschrift beim Gewerbeamt der Landeshauptstadt Dresden anfordern.

  • per Online-Anforderung (wenn der Gewerbebetrieb in Dresden angemeldet ist) „Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister"
    per E-Mail unter gewerbeangelegenheiten@dresden.de
  • telefonisch unter: (03 51) 4 88 58 58 zu den üblichen Sprechzeiten
  • per Fax (03 51) 4 88 58 53 oder
  • persönlich: Theaterstraße 11 (Registerauskunft), Zimmer 554 zu den üblichen Sprechzeiten

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