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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/06/pm_197.php 28.05.2015 22:26:05 Uhr 16.08.2024 05:48:05 Uhr

Flut 2013: Soforthilfe für Unternehmen noch bis 25. Juni

898 500 Euro bisher ausgezahlt

 

Noch bis zum 25. Juni 2013 können Unternehmen, denen durch das Juni-Hochwasser 2013 Schäden entstanden sind, Soforthilfe beim Wirtschaftsservice des Amtes für Wirtschaftsförderung im WTC, Ammonstraße 74, 2. Etage, Zimmer 2820, beantragen.

Neben der Soforthilfe erhalten betroffene Unternehmen Hilfe durch Steuererleichterungen, Entlastung von Sozialversicherungsbeiträgen oder individuelle Unterstützung durch die Kammern. Eine Übersicht über Hochwasserhilfen für Unternehmen steht unter www.dresden.de/unternehmenshilfe.

Bis heute, 19. Juni, haben insgesamt 537 Unternehmen die Soforthilfe beantragt. 898 500 Euro wurden bisher ausgezahlt. Der Betrag von 1 500 Euro soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen wie zum Beispiel Handwerksbetriebe unbürokratisch dabei unterstützen, schnell wieder den Geschäftsbetrieb aufnehmen zu können. Das Geld stammt aus Mitteln des Freistaates Sachsen, der für die Soforthilfe für Unternehmen zehn Millionen Euro bereit gestellt hatte.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen der Gewerblichen Wirtschaft, Freien Berufe, Land- und Forstwirtschaft, einschließlich Wein-, Obst- und Gartenbau sowie der Aquakultur und der Binnenfischerei, deren Sitz oder Betriebsstätte in einer betroffenen Gemeinde im Freistaat Sachsen liegt und die vom Juni-Hochwasser 2013 geschädigt worden sind. Die Soforthilfe dient vornehmlich Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU), ist jedoch nicht auf diese begrenzt.

Wenn mehrere Betriebsstätten eines Unternehmens durch Hochwasser beschädigt wurden, erhält es die Soforthilfe pro Betriebsstätte. In jedem Fall muss die Betroffenheit jeder Betriebsstätte vom Ortsamt bescheinigt werden. Bei Schäden durch gestiegenes Grundwasser gilt die Richtlinie nicht. Unter der Telefonnummer (03 51) 4 88 87 87 können sich Unternehmen dazu informieren.

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung der Soforthilfe notwendig:

  • Personalausweis, ggf. zusätzlich Vollmacht
  • Bestätigung der Ausübung des Gewerbes (Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein oder Anmeldung beim Finanzamt)
  • Betroffenheitsbescheinigung (Diese ist nach Vorlage des Personalausweises in den Ortsämtern Leuben, Altstadt, Neustadt, Pieschen, Loschwitz und der Ortschaft Cossebaude erhältlich.)

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