Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/06/pm_108.php 28.05.2015 22:24:57 Uhr 18.09.2024 10:15:11 Uhr

Soforthilfe für vom Hochwasser-Betroffene wird sofort ausgezahlt

Das sächsische Kabinett hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 eine Soforthilfe für Bürgerinnen und Bürger beschlossen, die von dem aktuellen Juni-Hochwasser in Sachsen unmittelbar betroffen sind. In einem ersten Schritt wurden 30 Millionen Euro Soforthilfe als Handgeld für in Not geratene Bürger beschlossen.

Seit dem 5. Juni gibt es auch einen Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Finanzen als Rechtsgrundlage für die Auszahlung durch die Landeshauptstadt Dresden. Das Handgeld beträgt 400 Euro pro erwachsene Person und zusätzlich 250 Euro für jedes minderjährige Kind, höchstens jedoch 2000 Euro pro Haushalt.

Das Geld ist für Schäden des selbst genutzten Wohnraums durch Überflutung durch Oberflächenwasser, die mindestens teilweise im Erdgeschoss und höher eingetreten sind. Die dafür benötigten Anträge gibt es ab heute, 6. Juni, ausgezahlt wird ab Freitag, 7. Juni, 8 Uhr.

Für die Auszahlung bedarf es einer schriftlichen Antragstellung durch den betroffenen Bürger und einer Bestätigung durch das jeweils zuständige Ortsamt oder die Verwaltungsstelle in der Ortschaft. Das Antragsformular steht im Internet unter www.dresden.de/soforthilfe zum Selbstausdruck.

Die Formulare können aber auch in allen Bürgerbüros der Stadt Dresden und in der Bürgerberatung im Rathaus Dr.-Külz-Ring abgeholt werden. Die Antragstellung ist ab sofort möglich und ist befristet bis zum 25. Juni 2013.

Die Prüfung des Antrages und die Bewilligung und Festsetzung des Auszahlbetrages liegt in der Verantwortung der Ortsämter und Ortschaften. Der Antragsteller hat sich entsprechend auszuweisen. Mit dem ausgefüllten und durch die Ortsamts- und Ortschaftsverwaltung bestätigten Formular erhält der Bürger die Soforthilfe als Barauszahlung in der Auszahlstelle. Überweisungen erfolgen nicht.

Im Stadtgebiet gibt es drei Auszahlstellen:

  • Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19 (Hauptkasse),
    3. Etage/ Raum 83
  • Ortsamt Leuben,
    Hertzstraße 23
  • Ortschaft Cossebaude, Verwaltungsstelle Cossebaude,
    Dresdner Straße 3

Diese haben wie folgt zusätzlich geöffnet:

Freitag 7. Juni 8 bis 16 Uhr
Sonnabend 8. Juni 8 bis 14 Uhr
Montag 10. Juni 8 bis 16 Uhr

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden