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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/06/pm_082.php 28.05.2015 22:24:42 Uhr 17.07.2024 08:46:28 Uhr

Dresden erlässt Polizeiverordnung zum Schutz von Deichen und anderen Hochwasseranlagen

Mit sofortiger Wirkung hat die Stadt eine Polizeiverordnung zum Schutz von Deichen und anderen Hochwasserschutzanlagen (Hochwasserschutzmauern mit und ohne mobile Aufsätze, Hochwasserschutztore, mobile Verschlüsse) erlassen.

Danach ist es verboten, die Deiche und sonstigen Hochwasserschutzanlagen entlang der Elbe zu betreten und zu befahren, um die Einsatzkräfte und Helfer nicht zu behindern. Darüber hinaus ist das Betreten der Deiche und mobilen Hochwasserschutzelemente auch lebensgefährlich.

Immer wieder belaufen Schaulustige unerlaubterweise die Deiche und klettern auf Schutzwände. Damit gefährden sie nicht nur das eigene Leben, sondern setzen auch den Schutz der Stadt aufs Spiel.

Das Verbot gilt innerhalb eines zehn Meter breiten Schutzstreifens. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe bis zu 1000 Euro rechnen.

„Das Schlimme ist, dass es nicht nur lebensgefährlich für die Schaulustigen und Gaffer ist, sondern lebensgefährlich auch für die unschuldigen Helfer und Bürger, die sich dahinter befinden, teilweise hunderte Meter entfernt", erklärt Oberbürgermeisterin Helma Orosz.

„Ich appelliere an alle, sich besonnen zu verhalten. Diese Polizeiverordnung ist für diejenigen gedacht, die anscheinend kein Verantwortungsgefühl für ihre Mitbürger empfinden."

 

(Stand: 5. Juni 2013, 15 Uhr)

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