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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/05/pm_093.php 28.05.2015 22:23:29 Uhr 02.12.2024 05:15:32 Uhr

Stadt zahlt Hortkindern wieder Zuschuss zum Mittagessen während der Ferien

Leistung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes

Die Landeshauptstadt Dresden hat sich entschieden, für Schülerinnen und Schüler die Mehraufwendungen für ein gemeinschaftliches, im Hort eingenommenes Mittagessen während der Ferienzeiten wieder im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zu gewähren. Die Unterstützung wurde aufgrund eines rechtlichen Hinweises des Freistaates Sachsen letztmalig im Dezember 2012 gezahlt.

„Mit der Entscheidung geht die Landeshauptstadt Dresden innerhalb des Freistaates Sachsen einen eigenen Weg", sagt Sozialbürgermeister Martin Seidel. „Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vertritt auch weiterhin die Auffassung, dass die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ein während der Ferienzeiten im Hort eingenommenes Mittagessen nicht beinhalten. Es stellt allerdings vor dem Hintergrund einer im März 2013 ergangenen Entscheidung des Sozialgerichts Dresden (Verfahren gegen den Landkreis Sächsische Schweiz) der Landeshauptstadt frei, sich der Auffassung des Sozialgerichts anzuschließen", sagt Martin Seidel weiter.

Von dieser Möglichkeit hat die Landeshauptstadt Dresden Gebrauch gemacht und wird rückwirkend vom 1. Januar 2013 bis einschließlich 31. Dezember 2013 allen anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern die Mehraufwendungen für ein gemeinschaftlich im Hort eingenommenes Mittagessen abzüglich des Eigenanteils von einem Euro je Mahlzeit während der Ferienzeiten erstatten.

Betroffene sollten sich zu den Sprechzeiten beim Sozialamt, Sachgebiet Bildungs- und Teilhabeleistungen, dienstags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr, melden und entsprechende Nachweise für die in den zurückliegenden Ferien bereits gezahlten Aufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen (Rechnungen der Essenanbieter, Kontoauszüge, Nachweis der Teilnahme am Hortmittagessen und andere) vorlegen. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, werden die Aufwendungen zeitnah auf die im Grundantrag benannte Bankverbindung überwiesen. Weitere Informationen stehen im Internet unter

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