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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/05/pm_056.php 28.05.2015 22:23:04 Uhr 04.01.2025 19:23:30 Uhr

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung?

Informationsabend am 23. Mai schafft Klarheit

 

Am Donnerstag, 23. Mai, 18.30 Uhr findet ein Informationsabend in der Dresdner Betreuungsbehörde, Lingnerallee 3 (Südeingang), 3. Etage, Raum 4307 statt. Thema der Veranstaltung sind Informationen zur Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung. Interessierte sind herzlich eingeladen. Es wird um eine telefonische Anmeldung unter der Rufnummer (03 51) 4 88 94 71 oder 4 88 94 72 gebeten.

Ein Unfall, eine plötzliche schwere Krankheit - das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht. Wer entscheidet aber in so einem Fall? Nahe Familienangehörige wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten können nicht, wie noch häufig angenommen, stellvertretend einspringen und alles Notwendige regeln.

Der Regelungsumfang kann enorm sein (Krankenkasse, Bankinstitute, Arbeitgeber, Sozialleistungsträger). Um hier Klarheit zu schaffen, ist das Erstellen einer Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls einer Betreuungsverfügung die Alternative, um eine rechtliche Betreuung so weit wie möglich zu verhindern.

Mit der Vorsorgevollmacht kann die Person des Vertrauens rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Sie hat dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille auch wirklich umgesetzt wird.

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