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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/05/pm_012.php 28.05.2015 22:22:30 Uhr 17.07.2024 08:45:52 Uhr

Neue Regelung für „Kosten der Unterkunft“

Angemessenheitsrichtwerte steigen zum 1. Januar 2013

Rückwirkend zum Jahresanfang 2013 werden in knapp 5700 Grundsicherungshaushalten in Dresden höhere Mieten anerkannt. Das geht aus einem heute (3. Mai 2013) von Bürgermeister Martin Seidel vorgestellten Gutachten hervor. Knapp zwei Millionen Euro kostet die Stadt Dresden die Erhöhung der Sozialleistung an die Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfen zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

„Die bisherigen Angemessenheitsgrenzen waren turnusmäßig zu überprüfen. Zum 1. Januar 2013 ist der neue Mietspiegel in Kraft getreten, außerdem wurden die im Februar 2013 ausgewerteten Ergebnisse der Kommunalen Bürgerumfrage berücksichtigt. Damit erfüllt die Stadt Dresden die zentrale Forderung des Bundessozialgerichts nach Aktualität eines Schlüssigen Konzeptes für die Unterkunftskosten", so Seidel. „Wir haben festgestellt, dass die Angemessenheitsrichtwerte über alle Haushaltsgrößen angehoben werden müssen. Am stärksten ist der Anstieg bei den Einpersonenhaushalten. Hier geht es um über zehn Prozent nach oben", so Seidel weiter.

Die angemessenen Mietobergrenzen im Einzelnen:

 

Haushalte mit Personen

neue Bruttokaltmiete in Euro 

Zum Vergleich: bisherige Werte in Euro 

 1 304,79 276,00
 2 377,61 347,00
 3 454,11 430,00
 4 522,31 512,00
 5 630,51 598,00
für jede weitere Person 66,37  63,00

 

„Diese Werte sind ein Spiegelbild der Dresdner Wohnungsmarktlage. Dresden ist attraktiv und wächst. Die stetige Nachfrage nach Wohnraum drückt sich vor allem in den gestiegenen Mieten aus. Mit der regelmäßigen Anpassung der Richtwerte stellen wir sicher, dass Bürger, die auf Hilfe des Jobcenters oder des Sozialamts angewiesen sind, nicht umziehen müssen - nur weil sie ihre Miete nicht mehr zahlen können. Außerdem profitieren vor allem diejenigen, die umziehen wollen oder denen bislang ein Teil ihrer Miete nicht anerkannt wurde", begründet Seidel die neuen Richtwerte.

Ein gesonderter Antrag muss für die neuen Angemessenheitsrichtwerte nicht gestellt werden. Das Jobcenter und das Sozialamt wenden die neuen Richtwerte von Amts wegen an, sobald der Stadtrat die neuen Werte beschlossen hat. Die Verwaltung hat dazu eine Beschlussvorlage erarbeitet. Der Rat entscheidet voraussichtlich am 30. Mai 2013 darüber. Die neuen Richtwerte gelten dann für 2013 und 2014. Bereits zum 1. Januar 2015 werden die Richtwerte erneut angepasst.

Die Angemessenheitsrichtwerte sind erneut vom Institut Wohnen und Umwelt GmbH aus Darmstadt ermittelt worden. Die Experten haben die Dresdner Datenquellen nach wissenschaftlichen Methoden ausgewertet. In die Berechnung flossen die Mietspiegeldaten und die Resultate der Kommunalen Bürgerumfrage aus dem Jahr 2012 sowie aktuelle Erhebungen des Jobcenters und des Sozialamts. Bei der Auswertung wurde besonders darauf geachtet, dass die Anforderungen des Bundessozialgerichts an die Ermittlung der Obergrenzen erfüllt werden. Hinweise des Sozialgerichts Dresden wurden ebenfalls berücksichtigt.

Auch mit den neuen Mietobergrenzen gelten weiterhin die bisherigen Ausnahmeregelungen für Menschen in besonderen Lebenslagen, zum Beispiel bei gesundheitlichen Einschränkungen, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. In solchen Fällen wird es weiterhin Einzelfallentscheidungen geben.

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