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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/04/pm_094.php 28.05.2015 22:22:15 Uhr 16.08.2024 05:38:46 Uhr

Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen

Widerspruch bei Meldebehörde möglich

Gemäß § 33 Absatz 1 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) darf die Meldebehörde an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften auf Antrag Gruppenauskunft zu bestimmten Wählergruppen erteilen. Dies gilt auch für die am 22. September 2013 bevorstehende Bundestagswahl. Die Einwohner der Landeshauptstadt Dresden haben jedoch die Möglichkeit, der Auskunftserteilung zu ihren Daten zu Wahlzwecken gegenüber der Meldebehörde zu widersprechen. Den Widerspruch kann jeder Dresdner einlegen. Der Widerspruch für eine derartige Gruppenauskunft ist bis zum 30.06.2013 schriftlich möglich bei:

Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abteilung Bürgerservice
Sachgebiet Meldewesen
Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Gleichfalls kann der Widerspruch gegen die Auskunftserteilung in jedem Bürgerbüro und jeder Meldestelle der Landeshauptstadt Dresden unter persönlicher Vorsprache eingereicht werden. Nutzbar ist ebenfalls der im Internet unter www.dresden.de/wegweiser (Anliegen: Meldedaten, Übermittlungssperre) befindliche Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren.

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