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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/04/pm_012.php 28.05.2015 22:20:57 Uhr 04.01.2025 19:09:08 Uhr

Landeshauptstadt legt Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor

Stadtrat soll voraussichtlich im Juni über den Aktionsplan entscheiden

 

Als eine der ersten deutschen Großstädte wird die Landeshauptstadt Dresden einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorlegen. Sozialbürgermeister Martin Seidel, die Dresdner Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Sylvia Müller und der Vorsitzende des Behindertenbeirates der Landeshauptstadt Dresden, Uwe Ostmann stellten die Eckpunkte des Planes heute, 5. April 2013, vor.

Martin Seidel: „Unser gemeinsames Ziel ist es, den Menschen mit und ohne Behinderungen in Zukunft in allen Lebensbereichen und von Geburt an ein selbstbestimmtes Zusammenleben zu ermöglichen. Dieser Aufgabe fühlen wir uns in Dresden schon seit Jahren verpflichtet. Dank des Aktionsplanes haben wir jetzt einen Überblick über alle von der Kommune beeinflussbaren Komponenten. Wir wissen, wo wir stehen. Und wir wissen sehr konkret, in welche Richtung wir zielgerichtet und schrittweise hinarbeiten wollen. Langfristig soll sich Dresden als ein inklusives Gemeinwesen auszeichnen."

In Dresden leben etwa 75 000 Menschen mit einer Behinderung. Knapp 33 000 gelten als geh- bzw. außergewöhnlich gehbehindert. Sie sollen beispielsweise von Verbesserungen der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum profitieren. Hier geht es um die behindertengerechte Gestaltung von Straßen und Plätzen, von Haltestellen für Busse und Straßenbahnen, Bibliotheken oder Bädern. Sie alle sollen schrittweise barrierefrei zugänglich werden.

Der Katalog der notwendigen Einzelmaßnahmen ist lang. Um den Überblick zu wahren, wurde der Aktionsplan den verschiedenen Lebensbereichen folgend in sieben Handlungsfelder gegliedert. Darunter finden sich zum Beispiel „Bildung", „Mobilität und Barrierefreiheit" sowie „Kultur, Sport, Freizeit". Der Aktionsplan baut auf einem Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in der Landeshauptstadt Dresden auf. Auf dieser Basis hat die Verwaltung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen Sylvia Müller für jedes Handlungsfeld Ziele gesetzt und Maßnahmen abgeleitet.

In die Erarbeitung des Aktionsplanes waren die Stadtarbeitsgemeinschaft der Dresdner Behindertenselbsthilfe, die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen, die Stadtliga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, der Kreissportbund Dresden, der Kreiselternrat Dresden und der Stadtschülerrat einbezogen. Sie alle haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Entwurf der Verwaltung zu ergänzen. Ihre Vorschläge wurden geprüft und soweit möglich eingearbeitet.

„Wichtig ist jetzt, den Aktionsplan mit Leben zu füllen. Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat stehen wir als Gesamtverwaltung in der Pflicht. Gemeinsam mit dem Behindertenbeirat werde ich die Umsetzung des Aktionsplanes und seine Fortschreibung intensiv begleiten", so Sylvia Müller. Den finanziellen Rahmen des Aktionsplans bestimmt der Doppelhaushalt 2013/14. Eine Reihe von Maßnahmen wurde bereits vorab eingeordnet. Andere lassen sich ohne zusätzliche finanzielle Mittel realisieren. Zum Beispiel eine geplante Projektarbeit von Schülern mit Behinderung, die Nutzbarkeit von Spielplätzen oder die Angaben in künftig geplanten Broschüren der Landeshauptstadt Dresden zur Barrierefreiheit von Örtlichkeiten.

„Allen Beteiligten ist bewusst, dass die im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen nur ein erster Schritt sein können, um die gestellten Ziele vollständig zu erreichen. Der Aktionsplan wird deshalb nach drei Jahren fortgeschrieben werden. In diese Arbeit werden wir uns als Behindertenbeirat selbstverständlich genauso intensiv einbringen, wie wir das bereits bei der Erarbeitung des Planes getan haben", so Uwe Ostmann.

Voraussichtlich im Juni 2013 soll der Stadtrat über den Aktionsplan entscheiden. Bis dahin durchläuft die Vorlage der Verwaltung alle betroffenen Fachausschüsse. Zuerst wird der Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften den Aktionsplan am 8. April 2013 in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Der Behindertenbeirat wird sich voraussichtlich am 29. Mai 2013 mit dem Aktionsplan befassen.

 

UN-Behindertenkonvention

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz systematische Beachtung finden müssen. Damit stellt das Übereinkommen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen weltweit dar. Es würdigt Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens und überwindet damit das noch in vielen Ländern nicht mehr zeitgemäße Prinzip der Fürsorge. Das Übereinkommen und sein Fakultativprotokoll sind für Deutschland seit 26. März 2009 verbindlich. Quelle: www.bmas.de

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