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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/03/pm_097.php 28.05.2015 22:20:35 Uhr 02.12.2024 05:07:41 Uhr

Landeshauptstadt Dresden setzt OVG-Urteil um – städtische Kita-Satzung wird überarbeitet

Für bestehende Betreuungsverhältnisse ändert sich vorerst nichts

In einem Normenkontrollverfahren hatte das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen am 21. März 2013 die „Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und über die Erhebung von Elternbeiträgen“ vom 23. Juni 2011 für unwirksam erklärt. Das Gericht ist der Auffassung, dass eine Satzung bestimmte Rahmenbedingungen für die freien Träger nicht regeln darf. Die abschließende Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. Die Landeshauptstadt Dresden hat sich deshalb schon jetzt dazu entschlossen, bis zur Sommerpause dem Stadtrat zwei überarbeitete Satzungen zur Entscheidung vorzulegen. In der einen Satzung soll der Betrieb der kommunalen Einrichtungen geregelt werden. Die andere Satzung soll den rechtlichen Rahmen für die Höhe der Elternbeiträge in den kommunalen Einrichtungen und den Einrichtungen der freien Träger setzen. Dazu sagt Bürgermeister Martin Seidel: „Wir wollen so schnell als möglich Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen. Sobald das Urteil der Landeshauptstadt Dresden zugeht, werden wir mit der Erarbeitung der beiden Satzungsentwürfe beginnen. Die gerichtlichen Maßgaben werden auf jeden Fall berücksichtigt. Auch werden wir die aus einer Elternbefragung gezogenen Schlüsse in den neuen Satzungsentwurf zum Betrieb der kommunalen Kitas einfließen lassen." Die Befragung war im Rahmen der bereits im letzten Jahr angelaufenen Evaluation der Kita-Satzung durchgeführt worden.

Die bestehenden Verträge und Bescheide der Eltern, die ihre Kinder in einer kommunalen Kindertageseinrichtung betreuen lassen, haben weiterhin Bestand. Das heißt, für die bestehenden Betreuungsverhältnisse ändert sich nichts. Für die ab sofort abzuschließenden Verträge wird die Stadt bis zum Beschluss einer neuen Satzung Interimsverträge abschließen. Es ist vorgesehen, dass die neuen Satzungen den zurückliegenden Zeitraum umfassen werden.

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