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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/03/pm_083.php 28.05.2015 22:20:16 Uhr 16.08.2024 06:04:15 Uhr

Stadtrat beschließt aktualisierte Förderrichtlinie für Großveranstaltungen

Die Landeshauptstadt Dresden hat die „Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Großveranstaltungen" vom 3. März 2011 überarbeitet. Grund hierfür war, dass diese Richtlinie am 31. Dezember 2012 außer Kraft getreten ist (da sie bis dahin befristet war) und deshalb neu geregelt werden musste.

Im Hinblick auf die Notwendigkeit der Aktualisierung dieser Richtlinie hat die Verwaltung dem Stadtrat auf seiner Sitzung vom 21. März 2013 vorgeschlagen, diese Richtlinie in einer leicht geänderten Form zu beschließen. Der Stadtrat hat diese Richtlinie gestern einstimmig beschlossen. Bereits am 5. März 2013 hatten die Mitglieder des Kulturausschusses in nichtöffentlicher Sitzung zu dieser Förderrichtlinie vorberaten.

„Neu ist in diesem Zusammenhang, dass die Zuständigkeit für die Umsetzung dieser Richtlinie, verbunden mit der Ausreichung der Gelder, Rückforderungen etc., künftig im Amt für Kultur und Denkmalschutz angesiedelt ist", sagt Kulturbürgermeister Dr. Ralf Lunau, „und dass der Kulturausschuss über die eingereichten Anträge entscheidet. Außerdem ist die Richtlinie jetzt zeitlich entfristet."

Die Frist für die Einreichung von Anträgen zur Förderung von Großveranstaltungen in diesem Jahr läuft bis spätestens 30. April 2013. Gefördert würden nach wie vor Großveranstaltungen (Freiluftveranstaltungen mit mehr als 3000 Besuchern) in der Stadt Dresden, die von überregionaler Bedeutung sind. Im städtischen Haushalt steht für alle zu fördernden Feste, die unter diese Förderrichtlinie fallen, ein Betrag in Höhe von zusammen 35 000 Euro zur Verfügung.

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