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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/03/pm_082.php 28.05.2015 22:20:14 Uhr 04.01.2025 19:14:34 Uhr

Sächsisches Oberverwaltungsgericht in Bautzen entscheidet zu Kita-Satzung

Heute hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen im Rahmen einer Normenkontrollklage über die Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege und über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 23. Juni 2011 entschieden. In seinem Urteil hat das Gericht die Nichtigkeit der Satzung festgestellt. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen kann die Landeshauptstadt Dresden binnen eines Monats ab Zustellung des noch schriftlich abzufassenden Urteils Beschwerde einlegen.

Gegen die Satzung hatte der Deutsche PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e. V., Diakonischen Werkes – Stadtmission Dresden e. V., AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, Caritas Verband für Dresden e. V. und mehreren Kindertagespflegepersonen geklagt. Die Kläger sahen durch die Satzung die Rechte ihrer Mitglieder beeinträchtigt. Insbesondere die Regelungen zu den Schließ-, Betreuungs- und Öffnungszeiten für alle Dresdner Kitas und den einheitlichen Aufnahmemodalitäten gingen den Klägern zu weit.

Zum Ausgang des Verfahrens erklärt Sozialbürgermeister Martin Seidel: „Noch liegt uns das Urteil nicht schriftlich vor. Sobald es bei der Stadt eingegangen ist, werden wir den Tenor der Entscheidung sehr genau prüfen. In diesem Zusammenhang werden wir auch entscheiden, inwiefern es sinnvoll ist, gegen das Urteil in Beschwerde zu gehen. Auf jeden Fall hat das Gericht mit seinen Ausführungen nochmals die besondere und zum Teil autonome Position der freien Träger im System der Jugendhilfe betont.“

Martin Seidel weiter: „Rechte und Pflichten gehören für mich jedoch immer zusammen. Sollte uns also wie vom Gericht ausgeführt, der Weg über gemeinsame Regelungen in der Kita-Satzung zur Gestaltung der Dresdner Kita-Landschaft verwehrt sein, müssen sich die Regelungen eben zukünftig noch deutlicher in den jeweiligen Betriebsvereinbarungen zwischen Stadt und freien Trägern wiederfinden. Das ist zwar mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden, aber durchaus machbar. Wir wollen auf jeden Fall auch weiterhin sicherstellen, dass in den Kindertagesstätten Dresdens gleiche Bedingungen für alle Eltern gewährleistet werden.

In der Sache hat und der Ausgang des Verfahrens allerdings überrascht. Einerseits, weil wir derzeit sowieso die Kita-Satzung gemeinsam mit den freien Trägern überarbeiten und ausdrücklich den Klägern angeboten hatten, das Gerichtsverfahren bis zum Abschluss der Überarbeitung ruhen zu lassen. Andererseits, weil die vom Gericht heute aufgegriffenen Satzungsregelungen seit Jahren, wenn nicht gar Jahrzehnten, in Sachsen und anderen Bundesländern von vielen Kommunen so praktiziert werden. Die heute vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht gemachten Ausführungen werden wohl für viele andere Städte und Gemeinden von großem Interesse sein.

Für die Eltern ist heute eine Botschaft wichtig: Das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen hat keine Auswirkungen auf den Kita-Alltag.“

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