Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/03/pm_059.php 28.05.2015 22:19:56 Uhr 02.12.2024 04:24:43 Uhr |
Straßenzug Borsbergstraße/Schandauer Straße wird erneuert
Ab Montag, 18. März, 4 Uhr, fährt zwischen Fetscherplatz und Ludwig-Hartmann-Straße Schienenersatzverkehr. Über Fahrtrouten und Haltestellen informierten die Dresdner Verkehrsbetriebe die Fahrgäste bereits. Grundsätzlich folgen die Busse des Schienenersatzverkehrs den Strecken, die auch für den Individualverkehr vorgesehen sind.
Der gesamte Baubereich zwischen Fetscherplatz und Junghansstraße ist ab diesem Zeitpunkt nur noch einspurig befahrbar. Das Parken ist innerhalb der Baustrecke nicht mehr möglich, bleibt aber auf den Umleitungs-Straßen weitgehend erhalten. Nur auf einigen Teilflächen entfällt das Parken in dieser Zeit. Ab sofort ist dann nur noch Querparken in der Krenkelstraße Nord sowie in der Anton-Graff-Straße Nord und Süd möglich. Die Bauarbeiten dauern bis voraussichtlich November.
Folgende Umleitungen sind ab dem 18. März gültig:
Von Fetscherplatz in Richtung Tolkewitz durch die Baustelle bis Bergmannstraße
- in die Bergmannstraße Richtung Süd bis zur Glashütter Straße
- weiter bis zur Junghansstraße
- über die Junghansstraße zurück auf die Schandauer Straße
Von Junghansstraße in Richtung Johannstadt
- bis zur Bergmannstraße durch die Baustelle
- Umleitung über die Bergmannstraße in nördlicher Richtung bis zur Wormser Straße
- von Wormser Straße bis zur Tittmannstraße
- von der Tittmannstraße bis zur Holbeinstraße
- von der Holbeinstraße über die Fetscherstraße bis zur Thomaestraße
- von der Thomaestraße zurück auf die Striesener Straße
Die Umleitung endet hier.
Der Schienenersatzverkehr verlässt diese Umleitung bereits an der Fetscherstraße. Für den Individualverkehr ist das Linksabbiegen wegen Bauarbeiten in die Fetscherstraße nicht erlaubt.
Die Grundstücke/Ladengeschäfte sind zu Fuß jederzeit erreichbar. Für die Anfahrbarkeit der Grundstücke wird es aber zeitliche Einschränkungen geben. Die betroffenen Anlieger werden vorher durch das Bauunternehmen informiert.
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