Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/03/pm_042.php 28.05.2015 22:19:44 Uhr 02.12.2024 05:07:17 Uhr |
Landesdirektion bestätigt den Haushaltsplanentwurf der Landeshauptstadt Dresden für 2013/14
Die Landesdirektion Sachsen hat heute den Haushaltsplanentwurf der Landeshauptstadt Dresden zum Vollzug freigegeben. Da, wie in den Vorjahren auch, keine Kreditaufnahmen vorgesehen sind, war der Haushalt ohnehin nicht genehmigungspflichtig. Die Landesdirektion verweist in ihrem Bescheid kritisch darauf, dass die Landeshauptstadt alle verfügbaren Rücklagen für die städtischen Investitionen einsetzt. Dass dies durchaus mit Risiken verbunden ist, war sowohl der Verwaltungsspitze als auch dem Dresdner Stadtrat immer bewusst gewesen. Dies wird aber gleichwohl vor dem Hintergrund der notwendigen Bildungs- und Kulturinvestitionen als notwendig erachtet. In einer begleitenden Auflage zum Prüfungsbescheid wird die Landeshauptstadt Dresden angemahnt, vor allem in der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2015 - 2017 die Veranschlagungs- und Planungsgrundsätze zu konkretisieren und die derzeit bestehenden Einnahmerisiken anzupassen. Dies wäre ohnehin mit der Vorbereitung des Doppelhaushaltes 2015/16 notwendig gewesen und stellt insofern keine veränderte Situation dar.
In einer ersten Stellungnahme sagte Oberbürgermeisterin Helma Orosz: „ Mit dem Bescheid der Landesdirektion Sachsen können wir den Haushalt 2013/14 endlich in Vollzug setzen und nun beginnen, das umfangreiche Investitionsprogramm in dringend benötigte Schulen und Kitas umzusetzen, aber auch die beiden wichtigen Projekte Kulturpalast und Kulturkraftwerk auf den Weg zu bringen." Der Haushalt 2013/14 umfasst ein Volumen von jeweils rund 1,2 Mrd. Euro. Allein in den Schulhausbau und die Errichtung von Kitas sollen in den kommenden beiden Jahren rund 250 Mio. Euro investiert werden.
Der Haushaltplan wird nunmehr vom 18. März - 22. März 2013 in der Kämmerei im Neuen Rathaus öffentlich ausgelegt und dann ab 25. März 2013 für die Verwaltung formal zum Vollzug freigegeben.
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