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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/03/pm_035.php 28.05.2015 22:19:40 Uhr 16.08.2024 05:56:18 Uhr

Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Horten - Landeshauptstadt setzt rechtliche Vorgaben um

Zu den Behauptungen von Stadtrat Tilo Kießling, Fraktion DIE LINKE, die Landeshauptstadt Dresden würde heimlich die Essenszuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kürzen, nimmt Sozialbürgermeister Martin Seidel wie folgt Stellung:

„Populismus und Halbwahrheiten helfen keinem weiter. Schon gar nicht den Familien, denen wir seit Januar dieses Jahres keine Zuschüsse mehr aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung ihrer schulpflichtigen Kinder in der Ferienzeit zahlen dürfen. Die rechtlichen Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz lassen der Landeshauptstadt als ausführender Stelle keinen Interpretationsspielraum. Danach sind die gesetzlichen Vorgaben des Bildungs- und Teilhabepaketes (§ 28 Abs. 6 und § 77 Abs. 11 Sozialgesetzbuch II) in Bezug auf die Übernahme der Kosten für die Gemeinschaftsverpflegung der Schülerinnen und Schüler sehr eng auszulegen. Mehraufwendungen, die während des Hortbesuchs in der Ferienzeit entstehen, dürfen deshalb nicht aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes bezahlt werden. Würden wir die Leistungen dennoch gewähren, müssten wir die Gelder ab diesem Jahr als Stadt an den Bund zurückzahlen.

In der Sache halte ich die gesetzliche Vorgabe für lebensfremd und sozialpolitisch falsch. Meine persönliche Einschätzung ist an dieser Stelle jedoch irrelevant. Als Verwaltung müssen wir uns an Recht und Gesetz halten. Mit Schreiben vom 9. November 2012 hat uns das zuständige Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz nochmals eindeutig mitgeteilt, dass es die von uns bisher vertretene großzügige Auslegung des Gesetzes nicht teilt. Ich bin deshalb sehr daran interessiert, die Vorgabe des Gesetzes an die Lebenswirklichkeit anzupassen. Das ist jedoch nicht Aufgabe der Stadtverwaltung, sondern der Bundespolitik. Hier sollte sich Stadtrat Tilo Kießling über die ihm politisch nahestehende Bundestagfraktion politisch engagieren."

Zum Hintergrund: In Dresden können rund 21.000 Kinder und Jugendliche Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahmequote lag im Dezember 2012 in Dresden über alle Rechtskreise bei rund 85 Prozent. Rund 51 Prozent der eingehenden Anträge beziehen sich auf die Übernahme der Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung.

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