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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/01/pm_066.php 28.05.2015 22:18:02 Uhr 19.10.2024 04:58:35 Uhr

Informationsabend zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Am Dienstag, 29. Januar, 18.30 Uhr informiert die Dresdner Betreuungsbehörde, wie man rechtsverbindlich eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung erstellen kann. Die Veranstaltung findet in den Räumen der Betreuungsbehörde, Lingnerallee 3 (Südeingang), 3. Etage, Raum 4307, statt. Im Kern der Veranstaltung geht es um die Frage, wie Bürgerinnen und Bürger für Ereignisse wie einen Unfall oder eine plötzliche schwere Krankheit Vorsorge treffen können, in denen sie nicht mehr selbst entscheiden können. Denn in der Regel können nicht nahe Familienangehörige wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten, wie häufig angenommen, stellvertretend einspringen und alles Notwendige regeln. Der Regelungsumfang kann wiederum enorm sein. Hinzu kommen mögliche Absprachen mit der Krankenkasse, Bankinstituten, dem Arbeitgeber oder dem Träger von Sozialleistungen. Um hier Klarheit zu schaffen, ist das Erstellen einer Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls einer Betreuungsverfügung eine mögliche Lösung. Auf diesem Wege kann einer ansonsten unter Umständen erforderlichen rechtlichen Betreuung vorgebeugt werden. Mit der Vorsorgevollmacht kann die Person Ihres Vertrauens rechtsverbindliche Entscheidungen für den Betroffenen treffen. Da die Platzkapazität begrenzt ist, bittet die Betreuungsbehörde um telefonische Anmeldung unter Telefon (03 51) 4 88 94 71 oder (03 51) 4 88 94 72.

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