Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/01/pm_034.php 28.05.2015 22:17:41 Uhr 02.12.2024 04:19:38 Uhr |
Als Tagesmutter oder Tagesvater selbstständig arbeiten?
Dresden informiert darüber
Dresden sucht weiter Tagesmütter und Tagesväter, die Kleinkinder bis drei Jahre wochentags betreuen. Inzwischen gibt es dafür von der Stadt mehr Geld und eine günstigere Krankheitsregelung, doch zugleich ist die Erlaubnis für die selbstständige Tätigkeit an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Einführende Informationen und weiterführende Kontakte enthält ein neu aufgelegtes Faltblatt, mit dem der städtische Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden potenzielle Pflegepersonen anspricht. Unter dem Titel „Tagesmütter und Tagesväter gesucht!" liegt es jetzt kostenlos in allen Bürgerbüros, Rathäusern, Ortsämtern und örtlichen Verwaltungsstellen aus.
Auch beim städtischen Eigenbetrieb selber, bei den drei örtlichen Beratungs- und Vermittlungsstellen für Kindertagespflege, im Jobcenter, in der Agentur für Arbeit, in Kliniken, Familienzentren und in der Volkshochschule ist das Druckerzeugnis erhältlich. Zusätzlich sind Faltblatt und weitere Informationen rund um das Thema im Internet unter www.dresden.de/kindertagespflege zu finden. Wer das persönliche Gespräch sucht, ist am kommenden Wochenende auf der Messe „KarriereStart" am Stand des Eigenbetriebes willkommen. Geöffnet ist am 18. Januar von 9 bis 17 Uhr und am 19. und 20. Januar von 10 bis 17 Uhr. Veranstaltungsort ist die Messe Dresden im Ostragehege.
Derzeit betreuen in Dresden bereits rund 350 Pflegepersonen über 1600 Kinder. Aber der Bedarf ist wegen des erfreulichen Geburtenhochs in der sächsischen Landeshauptstadt größer. Mindestens 30 weitere Erlaubnisse für die selbstständige Tätigkeit möchte der städtischen Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden vergeben. Die erweiterten Kapazitäten in der Kindertagespflege werden benötigt, um das Angebot an Betreuungsplätzen für die Jüngsten zu ergänzen. Denn zur Krippenbetreuung ist die Tagespflege eine sinnvolle Alternative. Ihre Stärken liegen vor allem in der familiennahen, individuellen Abstimmung zwischen Eltern und Tagespflegeperson. Der Anteil der Tagespflege an der gesamten Kleinkinder-Betreuung beläuft sich aktuell auf rund 20 Prozent in Dresden.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege wird auf zunächst fünf Jahre erteilt mit Verlängerungsoption. Tagesmütter oder Tagesväter betreuen bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder anderen geeigneten Räumlichkeiten. Zur kindgerechten Einrichtung und Ausstattung sind Zuschüsse möglich. Als Betreuungszeiten kommen täglich von Montag bis Freitag viereinhalb, sechs, sieben, acht oder neun Stunden infrage, im Ausnahmefall auch bis zu zehn oder elf Stunden pro Tag. Darüber wie auch über zahlreiche andere Details entscheiden die Tagesmütter und -väter in Abstimmung mit den Eltern im Rahmen einer Vereinbarung.
Als fachliche Voraussetzung ist zunächst nur eine abgeschlossene Berufsausbildung nötig, egal in welcher Branche. Zur Fortbildung in der Kindertagespflege schließen Tageseltern dann im ersten Jahr ihrer selbstständigen Tätigkeit ein Curriculum ab, eine 160-stündige Fortbildung des Deutschen Jugendinstitutes München. Diese Qualifikation in der Kindertagespflege wird durch verschiedene Bildungsträger in Dresden angeboten, meist abends oder sonnabends.
Für ihre Tätigkeit erhalten Tagespflegepersonen eine monatliche Geldleistung in Abhängigkeit von der Zahl der betreuten Kinder und deren Betreuungszeiten. Zum Beispiel bekommen sie je Kind mit achtstündiger Betreuung 477 Euro, mit neun Stunden 537 Euro. Darin sind die Elternbeiträge, die die Eltern an die Landeshauptstadt Dresden analog zum Krippenbetreuungsplatz zahlen, schon enthalten.
Weiterhin erstattet die Stadt hälftig die Beiträge zu einer Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu einer angemessenen Alterssicherung und die Unfallversicherung. Auch mit Zuschüssen kann gerechnet werden, zum Beispiel zur Erstausstattung 200 Euro je Platz, für Ersatzbeschaffungen 100 Euro pro Jahr und Kind und für Fortbildung bis zu 100 Euro pro Jahr. Auch Anspruch auf 26 Tage bezahlten Urlaub im Jahr, auf fünf Tage Freistellung für Weiterbildung und auf 14 Tage Fortzahlung bei Krankheit besteht.
Zur weiteren Klärung von Fragen empfiehlt der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen den Kontakt zu den von ihm beauftragten Beratungs- und Vermittlungsstellen für Kindertagespflege in Dresden. Diese führen auch Informationsveranstaltungen durch.
Outlaw gGmbH, Franz-Liszt-Straße 13, 01219 Dresden, Telefon: 3 12 06 20
E-Mail: dresden-kindertagespflege@outlaw-jugendhilfe.de
Internet: http://www.outlaw-jugendhilfe.de/
Kinderland Sachsen e. V., Berggartenstraße 5, 01309 Dresden, Telefon: 3 12 09 90
E-Mail: kindertagespflege@kinderland-sachsen.de
Internet: http://www.kinderland-sachsen.de/
Malwina e. V., Leipziger Straße 112, 01127 Dresden, Telefon: 21 52 36 40
E-Mail: kindertagespflege@malwina-dresden.de
Internet: www.malwina-dresden.de/kindertagespflege
Landeshauptstadt Dresden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon
+49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail
E-Mail
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden