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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/12/pm_046.php 29.05.2015 03:05:15 Uhr 17.07.2024 08:46:31 Uhr

Sozialamt ab 1. Januar 2013 für Leistungen für Bildung und Teilhabe zuständig

Ab 1. Januar 2013 bearbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes der Landeshauptstadt Dresden die Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Bisher lag dafür die Zuständigkeit beim Jobcenter Dresden. Das Sozialamt beschäftigte sich ausschließlich um die Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen. „Ab Januar werden wir die Leistungen für Bildung und Teilhabe für alle rund 22.000 leistungsberechtigten Kinder in Dresden im Sozialamt bündeln. Das ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung unseres Service aus einer Hand“, sagt Sozialbürgermeister Martin Seidel. Vom Prinzip der Leistungen aus einer Hand profitieren Berechtigte und Anbieter der Leistungen gleichermaßen. Wer beispielsweise als Geringverdiener vom Arbeitslosengeld-II-Bezug ins Wohngeld wechselt, hat es ab Januar leichter. Bisher mussten die Leistungen im Sozialamt komplett neu beantragt und alle Nachweise erneut vorgelegt werden. Sozialbürgermeister Martin Seidel: „Unkompliziert und bürgerfreundlich geht anders. Mit der Übertragung zum 1. Januar 2013 zeigen wir, wie es geht.“ Die Bearbeitung der Anträge erfolgt künftig in der Abteilung Soziale Leistungen des Sozialamts. Das Sachgebiet Bildungs- und Teilhabeleistungen erhält eine Aufstockung auf 17 Mitarbeiter. Die Bundesregierung führte zum 1. Januar 2011 das Bildungspaket ein. Seitdem hat das Jobcenter mit Stand 30. November 2012 über 44.000 Anträge für rund 11.000 Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern bearbeitet. Der Geschäftsführer des Jobcenters, Jan Pratzka, ist stolz, das Bildungspaket ohne große Rückstände an die Stadt übergeben zu können. „Nach den anfänglichen Schwierigkeiten bei der Antragsbearbeitung ist inzwischen Routine eingekehrt. Das Know-how unserer zwölf Mitarbeiter geht bei der Übertragung an das Sozialamt aber nicht verloren. Die Mitarbeiter folgen der Aufgabe und sind ab 1. Januar 2013 Mitarbeiter des Sozialamts“, berichtet Pratzka. „Insgesamt werden rund 10.000 Akten an das Sozialamt übergeben. Einzig der Zuschuss für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird für die Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld auch weiterhin vom Jobcenter erbracht. Dafür ist aber, wie auch bisher, kein separater Antrag notwendig. Der Zuschuss für den Schulbedarf wird im Februar und im August automatisch gezahlt. Alle anderen Leistungen des Bildungspakets sind ab Januar beim Sozialamt zu beantragen“, so Pratzka. Alle Bescheide, die das Jobcenter bereits für das Jahr 2013 erlassen hat, behalten ihre Gültigkeit. Die Landeshauptstadt Dresden informiert in einem Merkblatt über die Übertragung des Bildungspakets vom Jobcenter auf das Sozialamt. Das Merkblatt ist im Jobcenter, im Sozialamt und den Bürgerbüros erhältlich. Außerdem stehen wie gewohnt alle Merkblätter, Antragsformulare und Informationen rund um die Leistungen für Bildung und Teilhabe im Internet zum Download unter www.dresden.de/bildungspaket bereit. Der Übernahme war eine Untersuchung der bisherigen Arbeitsweise in zwei getrennt voneinander arbeitenden Organisationseinheiten vorausgegangen. Nach Vorschlag der Sozialverwaltung hatte sich am 12. Juli 2012 auch der Stadtrat dafür ausgesprochen, eine zentrale Anlaufstelle für alle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beim städtischen Sozialamt einzurichten. Weitere Informationen erhalten Dresdnerinnen und Dresdner im Sozialamt persönlich am Hauptsitz des Sozialamts, Junghansstraße 2, immer dienstags und donnerstags von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und telefonisch unter (03 51) 4 88 12 01 oder per E-Mail bildungspaket@dresden.de.

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