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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/12/pm_013.php 29.05.2015 03:05:08 Uhr 18.09.2024 10:33:47 Uhr

Winterdienst schiebt heute Schnee

Nebenstrecken bleiben jedoch noch glatt 

 

 

Der Nikolaus-Morgen begann für die Männer vom Dresdner Winterdienst mit maximal fünf Zentimeter Neuschnee, Temperaturen von bis zu minus 4 Grad - vor allem aber mit zeitigem Aufstehen. Seit vier Uhr ist die erste Schicht auf den Hauptverkehrsadern der Stadt unterwegs, um für mehr Sicherheit  im Berufsverkehr zu sorgen. Störungen wurden bisher nicht gemeldet.

Es fährt die volle Besetzung mit 39 Fahrzeugen und 49 Arbeitskräften. Die Männer konzentrieren sich auf das zu betreuende Hauptstreckennetz, die Höhenlagen, Gefällestrecken, Brücken und Buslinien. In den höher gelegenen Stadtrandlagen kommen heute auch die Schneeschieber an den Fahrzeugen zum Einsatz.

Da es weitere Schneefälle im Verlauf des Tages geben kann, ist nicht sicher, ob heute schon Zeit für Streutouren im Nebennetz sein wird. Kraftfahrer sollten sich besser auf die wechselnden Straßenverhältnisse einstellen und besonders vorsichtig an Kreuzungen, Einmündungen oder Nebenstraßen sein und genügend Sicherheitsabstand wahren. Der Winterdienst ist heute bis in die Abendstunden im Einsatz, voraussichtlich bis 21 Uhr, bei besonderem Erfordernis auch länger.   

 

Was Anlieger beachten müssen  

Die Stadt erinnert angesichts der winterlichen Witterung auch die Anlieger an ihre Pflichten, damit Fußgänger sicher unterwegs sein können. Anlieger haben von montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr öffentliche Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von 1,50 Meter, bei Bedarf breiter, von Schnee zu beräumen bzw. bei Eisglätte abzustumpfen. Sooft es die Sicherheit erfordert, ist dies tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen.

Die Verwendung von Tausalz oder schmutzenden Stoffen wie Asche oder Kohlengrus ist dabei verboten. Einzusetzen sind dagegen abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder salzfreies Granulat. Nur im Ausnahmefall, wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann, darf Auftausalz an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen benutzt werden.

Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Die Ablagerung muss am Gehwegrand oder, sofern der Platz dort nicht ausreicht, am Fahrbahnrand erfolgen. An stark frequentierten Übergangsstellen wie Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen ausreichend Durchgänge im Schneewall eingerichtet sein. Außerdem sind Straßeneinläufe, Schaltkästen und Hydranten freizuhalten.

Die Öffentlichkeit gefährdende Eisbildungen an Dächern und Dachrinnen sind zu beseitigen. Außerdem müssen Gefahrenstellen, die etwa durch drohenden Schnee- oder Eisabgang von Dächern oder Überfrierungen nach Rohrbrüchen entstehen, abgesichert werden. Nach der Winterperiode sind die Reste von Streugut zu entfernen.   

Das Umweltamt appelliert an die Anrainer von Fließgewässern, geräumten Schnee nicht in Bäche und Flüsse oder auf Gewässerböschungen zu kippen. Bei Tauwetter und damit verbundener höherer Wasserführung können diese Ablagerungen den Abfluss behindern oder zu Eisstau führen. Gefrieren die Schneemassen bei eintretendem Frost, wird das Flussprofil über längere Zeit eingeengt.

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