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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/10/pm_084.php 29.05.2015 03:02:49 Uhr 30.11.2024 01:39:30 Uhr

Landeshauptstadt Dresden verhängt Haushaltssperre – Investitionen in Bildung sind sicher

Aktuelle Gewerbesteuerbescheide ergeben eine Minderung von 22,7 Millionen Euro für 2012

Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann hat heute, 23. Oktober 2012, aufgrund aktualisierter Steuerprognosen eine Haushaltssperre für die Landeshauptstadt verhängen müssen. Das Steueramt hat am 18. Oktober 2012 von den zuständigen Finanzämtern für zwei große Dresdner Gewerbesteuerzahler die aktuellen Gewerbesteuermessbescheide erhalten. Danach mussten die Vorauszahlungen für die Gewerbesteuerjahre 2011 und 2012 jeweils deutlich nach unten angepasst werden. „Insgesamt handelt es sich um eine Minderung von 22,7 Millionen Euro für das laufende Haushaltsjahr 2012. Für das Jahr 2013 ist aufgrund dieser Anpassung mit einem Rückgang von rund 10 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Schätzgrößen zu rechnen. Diese Lücken werden in 2012 und 2013 vollständig und ohne Kompensation direkt auf die Ergebnisse des Haushaltes durchschlagen", erklärt Bürgermeister Vorjohann. Erst für das Haushaltsjahr 2014 könne mit einer Kompensation aus den Ausgleichsmechanismen des kommunalen Finanzausgleichs gerechnet werden, so der Finanzbürgermeister weiter.

Dresden bewegt sich mit dieser Entwicklung beim Gewerbesteueraufkommen gegen den bundesweiten Trend. „Das liegt an der Besonderheit der Gewerbesteuer selbst", sagt Hartmut Vorjohann. „Im Gegensatz zur Einkommenssteuer, die eine homogene und sehr breite Steuerzahlerbasis hat, ist das Aufkommen der Gewerbesteuer überproportional stark von den Zahlungen großer Unternehmen abhängig, mit allen Chancen und Risiken, die sich aus der wirtschaftlichen oder steuerrechtlichen Lage von einzelnen Unternehmen ergeben."

Für das Jahr 2012 ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt gefährdet. Im Finanzzwischenbericht für 2012 hatte die Stadt bisher mit einem Zahlungsmittelüberschuss des städtischen Haushaltes von 7 Millionen Euro kalkuliert. Darüber hinaus basiert die gesamte Planung für den neuen Doppelhaushalt 2013/14 und der Finanzplanungszeitraum bis 2017 auf der Konsumtion der vorhandenen bzw. bis zum Jahresende auf Basis des Finanzzwischenberichtes prognostizierten Rücklagenbestände für Investitionen. Somit ist auch der Haushaltsausgleich im Finanzplanzeitraum bis 2017 nicht mehr gegeben. Außerdem verfügt der städtische Haushalt damit über keinen finanziellen Puffer für unvorhergesehene Belastungen mehr.

Die Umsetzung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß Paragraph 30 der Kommunalen Haushaltsverordnung ist daher unverzüglich notwendig. Gesperrt werden mit sofortiger Wirkung 90 Prozent aller noch verfügbaren Ansätze unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Mittelbindungen im Ergebnishaushalt. Ausgenommen von dieser Sperre sind Soziale Leistungen sowie die aus Gebühren finanzierten Aufwendungen im Bereich Abfallwirtschaft. Auch die Investitionsmaßnahmen (unbewegliche Anlagevermögen) sind von dieser Regelung vorerst ausgenommen. „Das heißt, die geplanten Investitionen in den Schul- und Kitabau sind weiterhin gesichert und haben höchste Priorität", erklärt der Finanzbürgermeister. „Wir sparen nicht an Investitionen in die Stadt Dresden sondern bei uns selbst in der Verwaltung."

Nach dem Vorliegen der Ergebnisse der regionalisierten Novembersteuerschätzung Anfang nächsten Monats erfolgte eine aktualisierte Bestandsaufnahme der aktuellen Schätzgrößen für die Landeshauptstadt Dresden sowohl für das laufende Haushaltsjahr 2012 als auch für die zu planenden Haushaltsgröße für die den neuen Doppelhaushalt 2013/2014.

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