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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/10/pm_078.php 29.05.2015 03:02:45 Uhr 16.08.2024 05:39:10 Uhr

Ankündigung von Maßnahmen zur Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung

Ab Donnerstag, 25. Oktober, beginnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dresdner Umweltamtes mit den Streckenkontrollen an Gewässern II. Ordnung. Um bei Hochwasser den ordnungsgemäßen Abfluss sicher zu stellen, wird der Zustand der Gewässer und Gewässerrandstreifen regelmäßig überprüft.
Folgende Gewässer werden jeweils im Zeitraum zwischen 8 Uhr und 13 Uhr begangen:
-Seifenbach, Schelsbach, Bärwiesengraben, Dornbuschgraben und Ziegeleiteichgraben:
am 25. Oktober
-Prießnitz: am 8. November
-Gompitzer Graben und Omsewitzer Graben: am 15. November
Gemäß § 77 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die zur Unterhaltung verpflichteten Personen berechtigt, Grundstücke von Anliegern und Hinterliegern an Gewässern zu Zwecken der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung zu betreten.
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen fallen die Streckenkontrollen aus. Rückfragen können unter der Telefonnummer (03 51) 4 88 62 11 an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes gestellt werden.

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