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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/10/pm_048.php 29.05.2015 03:02:23 Uhr 16.08.2024 05:41:50 Uhr

Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Am 2. Mai 2011 erfolgte die Verkündung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (WehrRÄndG 2011) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 678). Mit diesem Gesetz wird ein wesentlicher Teil der Wehrrechtsreform der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt, welche hauptsächlich die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht ab 01. Juli 2011 und gleichzeitig die Fortentwicklung eines freiwilligen Wehrdienstes beinhaltet.
Die Meldebehörden werden mit der Neuregelung des § 58 Wehrpflichtgesetz (WPflG) verpflichtet dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März Daten von männlichen und weiblichen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden. Übermittelt werden Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung dient zur Zusendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an potentielle Rekruten.
Im März 2013 sind somit die Daten von Personen, die 1996 geboren sind an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln. Die Datenübermittlung unterbleibt, sofern die Betroffenen gemäß § 18 Absatz 7 Melderechtsrahmengesetz dieser widersprochen haben.
Den Betroffenen wird ein Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung zu diesem Zweck eingeräumt. Widerspruch gegen die Datenübermittlung kann jede Person einlegen, die das 18. Lebensjahr frühestens 2014 vollendet. Der Widerspruch der 1996 geborenen weiblichen und männlichen in Dresden gemeldeten deutschen Staatsangehörigen, für die im März 2013 stattfindende Datenübermittlung ist bis zum 29.02.2013 schriftlich möglich bei der Landeshauptstadt Dresden, Bürgeramt, Abteilung Bürgerservice, Sachgebiet Meldewesen, Postfach 120020, 01001 Dresden.
Gleichfalls kann der Widerspruch gegen diese Datenübermittlung in jedem Bürgerbüro und jeder Meldestelle der Landeshauptstadt Dresden unter persönlicher Vorsprache eingereicht werden. Nutzbar ist ebenfalls der im Internet unterwww.dresden.de befindliche Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren."

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