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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/10/pm_044.php 29.05.2015 03:02:21 Uhr 16.08.2024 05:41:32 Uhr

Glückwünsche für Jubilare

Die Oberbürgermeisterin möchte im Jahr 2013 allen Dresdnern gratulieren, die ihr 50., 60., 65., 70. oder 75. Ehejubiläum feiern können.

Da die Eheschließungsdaten nur in Einzelfällen amtlich bekannt sind, werden Jubilare gebeten, sich möglichst umgehend, jedoch spätestens vier Wochen vor dem Ereignis schriftlich bei der Landeshauptstadt Dresden, Bürgeramt, SG Meldewesen, Postfach 120020, 01001 Dresden, zu melden.

Die Meldung kann ebenfalls in einem Dresdner Bürgerbüro bzw. in einer Meldestelle in den örtlichen Verwaltungsstellen erfolgen. Als Nachweis ist eine Kopie der standesamtlichen Eheurkunde erforderlich.

Vorgesehen ist die Bekanntgabe dieser Ehejubiläen sowie der 90., 100. und jedes weiteren Geburtstages im „Dresdner Amtsblatt".

Wer die Bekanntgabe nicht wünscht, muss dies formlos gemäß § 33 Abs. 2 und 4 Sächsisches Meldegesetz in der Bekanntmachung der Neufassung vom 4. Juli 2006 einem Bürgerbüro oder einer Meldestelle mitteilen. Der Widerspruch bleibt dann bis zum Widerruf im Melderegister eingetragen.

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