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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/09/pm_030.php 29.05.2015 03:00:50 Uhr 17.07.2024 08:46:33 Uhr

Informationsabend thematisiert Vorsorge

Sozialamt lädt am 11. September ein

 

 

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung? Sind diese Themen auch für Jüngere wichtig? Was ist zu beachten, wenn man Vorsorgeregelungen treffen möchte? Zu diesen Fragen lädt die Betreuungsbehörde des Sozialamtes am Dienstag, 11. September, ab 18.30 Uhr ein. Veranstaltungsort ist Lingnerallee 3 (Südeingang), 3. Etage, Raum 5309. Die Teilnahme ist kostenfrei, jedoch wird um Anmeldung gebeten unter Telefon (03 51) 4 88 94 70, (03 51) 4 88 94 71 oder (03 51)  4 88 94 72.

Ein Unfall mit schlimmen Folgen, eine schwere Krankheit, die plötzlich alles verändert - das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht. Aber wenn sie eintreten und man nicht mehr selbst entscheiden kann, wer übernimmt es dann? Nahe Familienangehörige wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten können nicht - wie häufig angenommen - stellvertretend einspringen und alles Notwendige klären. Hinzu kommt: Der Regelungsumfang im Krankenhaus, bei der Krankenkasse, bei der Bank, beim Vermieter, als Grundstückseigentümer, beim Arbeitgeber, Sozialleistungsträger und anderen kann recht umfangreich sein. Um hier Klarheit zu schaffen, ist das Erstellen einer Vorsorgevollmacht und ggf. einer Betreuungsverfügung die Alternative, um eine rechtliche Betreuung so weit wie möglich zu verhindern. Mit dieser kann die Person des Vertrauens rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Und sie hat, sofern eine Patientenverfügung verfasst wurde, dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille auch wirklich umgesetzt wird.

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