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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/09/pm_027.php 29.05.2015 03:00:44 Uhr 16.08.2024 05:55:43 Uhr

Anmeldung von Straßensperrungen, Verkehrsraumeinschränkungen und Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Dresden für das Jahr 2013

Straßensperrungen sowie andere Einschränkungen und Bauarbeiten, die die Nutzer des öffentlichen Verkehrsraumes behindern, sind Sondernutzungen.
Um die Ordnung und Sicherheit, einen flüssigen Verkehrsablauf und vertretbare Verkehrsumleitungen zu gewährleisten, müssen sie rechtzeitig koordiniert werden.
Firmen, Institutionen, Bauleitungen und Bürger (Veranlasser), die im Jahr 2013 derartige Verkehrsraumeinschränkungen veranlassen oder öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen wollen, sind verpflichtet, sie zur Koordinierung beim Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßensperrkoordinierung, Postfach 120020, 01001 Dresden, schriftlich anzumelden.
Der letzte Anmeldetermin ist der 15. Oktober 2012.
Auch Arbeiten, die im Jahr 2012 begonnen wurden bzw. bereits liefen und 2013 fortgesetzt werden, sind anzumelden. Vorhaben, die nicht angemeldet wurden, können nur unter Berücksichtigung koordinierter Maßnahmen genehmigt werden.
Um alle Einschränkungen des öffentlichen Verkehrsraumes koordinieren zu können, benötigt das Straßen- und Tiefbauamt detaillierte Angaben zu den einzelnen Vorhaben. Die Unterlagen sind fünffach einzureichen, jedes Vorhaben auf einem gesonderten Blatt und mit einem Lageplan:
1. Laufende Nummer
2. Straßenname
3. Ort der Sperrung (Abschnitt von / bis)
4. Grund der Sperrung
5. Umfang der Verkehrsraumeinschränkung (Vollsperrung, halbseitige Sperrung, Einengung der Fahrbahn oder der Gehbahn)
6. Vorschlag für die Verkehrsführung während der Bauzeit (z. B. Umleitung, mobile Lichtzeichenanlagen)
7. Dauer der Sperrung (Beginn und Ende)
8. Ausführende Firma bzw. Hinweise auf die Ausschreibung
9. Bemerkungen

Wer später anmeldet, muss sich nach den rechtzeitig eingegangenen Anmeldungen richten. Nicht angemeldete Vorhaben genehmigt die Stadt nur, wenn es die schon koordinierten Maßnahmen zulassen.
Einschränkungen des öffentlichen Verkehrsraumes sind außerdem nicht nur anzumelden, sondern auch unmittelbar vor Beginn zu beantragen.
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