Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/08/pm_059.php 29.05.2015 02:59:44 Uhr 04.01.2025 19:26:32 Uhr |
Zuschauertribüne der Galopprennbahn kann voraussichtlich für vier Renntage genutzt werden
Befristete Baugenehmigung wurde unter Auflagen erteilt
Am 6. August stellte der Dresdner Rennverein einen Antrag auf die befristete Wiederinbetriebnahme der Zuschauertribüne der Pferderennbahn für vier Renntage. Das Bauaufsichtsamt der Stadt Dresden hat nun für den Renntag am 2. September und die folgenden 3 Veranstaltungen eine befristete Baugenehmigung erteilt. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens wurde in brandschutztechnischer und statischer Hinsicht geprüft, mit welchen Maßnahmen eine befristete Wiederinbetriebnahme möglich ist. Im Ergebnis muss der Verein dazu folgende Maßnahmen vollständig umzusetzen:
Statik der Tribüne
Die Personenanzahl muss wie beantragt auf 1000 Personen beschränkt werden. Bei Wind mit einer Geschwindigkeit über 60 km/h muss die Haupttribüne sofort geräumt werden (einschließlich aller zugehörigen Räume im Erdgeschoss und des Rennrichterturms). Bei Schnee ist die Haupttribüne zu sperren. Die Tragkonstruktion an bestimmten Stellen der Tribüne muss ertüchtigt werden und die Treppengeländer und Absturzsicherungen müssen provisorisch gesichert werden. Außerdem ist die Errichtung von zwei Nottreppenanlagen auf der Tribünenrückseite notwendig.
Brandschutz und organisatorische Maßnahmen
Die Tribüne entspricht in wesentlichen Teilen nicht den Anforderungen an den Brandschutz. Es besteht die Gefahr, dass eine rechtzeitige Evakuierung aller sich auf der Tribüne befindlichen Personen nicht gewährleistet ist. Voraussetzung für eine befristete Nutzung ist, dass die Gaststätte unter der Tribüne außer Betrieb bleibt. Weitere Forderungen sind: Die Umsetzung der vorhandenen Bänke, sodass die Fluchtwegbreiten gesichert sind sowie die Verbindung der losen Klappstühle. Eine mit bauordnungsrechtlichen Befugnissen ausgestattete Brandsicherheitswache der Feuerwehr Dresden muss außerdem vor Ort sein. Zusätzlich muss der Veranstalter ausreichend qualifiziertes und in das Objekt eingewiesenes Personal während der Veranstaltungen für die Begrenzung der maximalen Besucherzahl, zur Verhinderung des Zutritts ungenutzter Bereiche und zur Sicherung einer schnellen Flucht der Zuschauer im Ernstfall über die Rettungswege bereitstellen. Ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung dieser organisatorischen Maßnahmen ist dem Bauaufsichtsamt vorzulegen. Die Elektroinstallation ist durch einen Sachkundigen zu überprüfen und gegebenenfalls instandzusetzen. Mobile Verteiler müssen entfernt werden.
Die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen wird vor dem ersten Renntag überprüft. Nach den Besichtigungen wird entschieden, ob die Nutzung befristet freigegeben werden kann. Nur wenn alle aufgeführten Maßnahmen vom Verein umgesetzt wurden, wird die Genehmigung für die Tribünennutzung erteilt.
Diese notwendigen Maßnahmen sind nicht ausreichend, um eine unbefristete Nutzung der Zuschauertribüne baurechtlich zu gestatten. Sie zielen ausschließlich auf die schnelle Rettung von Personen im Gefahrenfall ab. Für die dauerhafte Nutzung fordert die Bauordnung darüber hinaus, dass bauliche Anlagen so instandzuhalten sind, dass auch die weiteren Schutzziele des Brandschutzes erfüllt sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten möglich sind. Das ist im Moment noch nicht nachgewiesen. Bleibt es bei den geforderten Maßnahmen, würde dies im Brandfall den Totalverlust der denkmalgeschützten Zuschauertribüne bedeuten.
Der Rennverein stellte am 20. Juli 2012 den Bauantrag zur Komplettsanierung der Zuschauertribüne. Dieser Antrag kann derzeit nicht genehmigt werden, weil die vom Rennverein vorgelegte Brandschutzplanung grundsätzliche Defizite aufweist.
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