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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/08/pm_044.php 29.05.2015 02:59:33 Uhr 04.01.2025 19:24:04 Uhr

Dresden setzt Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Asylbewerberleistungsgesetz um

Die in Dresden untergebrachten 544 Asylbewerber/-innen erhalten mit den Zahlungen für September höhere Regelleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Regelung gilt rückwirkend ab August 2012. Damit setzt die sächsische Landeshauptstadt die zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2012 entsprechend den vorläufigen Vorgaben des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren vom 31. Juli 2012 um. Durchschnittlich bedeutet das beispielsweise für eine alleinstehende Person, welche in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht ist, monatlich rund 96,00 Euro mehr an finanziellen Mitteln. Für Haushaltsangehörige erhöht sich in Abhängigkeit des Alters und der Stellung im Haushalt die Leistung zwischen 89,00 Euro und 60,00 Euro monatlich. Eine abschließende Neuregelung von Seiten des Bundes und des Freistaates Sachsen steht noch aus. Für das Jahr 2012 rechnet die Stadt mit Mehrkosten in Höhe von etwa 370 000 Euro. Es ist zu erwarten, dass die Mehrkosten in Umsetzung des Urteils auf bis zu 780 000 Euro im Jahr 2013 steigen werden. Das Innenministerium hat angekündigt, gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen nach Möglichkeiten der Refinanzierung der kommunalen Mehrbelastungen zu suchen.

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