Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/08/pm_008.php 29.05.2015 02:59:06 Uhr 30.11.2024 01:41:59 Uhr |
Richtwert für Alarmstufe 1 bei Elbe-Hochwasser in Dresden auf 4 Meter erhöht
Freistaat Sachsen aktualisierte Hochwassermeldeordnung
Für die Elbe im Stadtgebiet Dresden gilt ein neuer Richtwert für die Hochwasser-Alarmstufe 1. Waren bisher 3,50 Meter am Pegel Augustusbrücke maßgeblich, so sind es jetzt 4 Meter. Die Erhöhung des Richtwertes ist Teil der aktualisierten Hochwassermeldeordnung des Freistaates Sachsen. Sie ist am 19. Juli 2012 im Sächsischen Amtsblatt Nr. 29/2012 veröffentlicht worden und mit Wirkung vom 20. Juli 2012 in Kraft getreten.
Die Alarmstufe 1 (Meldebeginn) kennzeichnet den Beginn der Gewässerausuferung. Sie ist mit einem Meldedienst verbunden. Es erfolgt eine verstärkte Beobachtung der Pegel und Durchflüsse sowie die ständige Analyse aller Informationen zur Entwicklung der meteorologischen und hydrologischen Lage. Ferner dient sie zur Überprüfung der Alarmierungsunterlagen, der Informations- und Meldewege und der technischen Einsatzbereitschaft. Insgesamt gibt es vier Alarmstufen. Wie bisher gilt am Elbpegel Dresden ab 5 Metern die Alarmstufe 2 (Kontrolldienst), ab 6 Metern die Alarmstufe 3 (Wachdienst) und ab 7 Metern die Alarmstufe 4 (Hochwasserabwehr).
Ab sofort ist der städtische Handzettel „Hochwasser Bürgerinformation" aktualisiert im Internet erreichbar unter www.dresden.de/hochwasser. Ab 10. August liegt er auch gedruckt in allen Informationsstellen der Dresdner Bürgerbüros, Ortsämter und Rathäuser aus.Landeshauptstadt Dresden
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