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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/08/pm_002.php 29.05.2015 02:59:01 Uhr 16.08.2024 05:39:22 Uhr

Kinder für das Schuljahr 2013/2014 anmelden

Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2013/2014 für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2006 und dem 30. Juni 2007 geboren sind, die Schulpflicht. Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2013 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.

Die Stadtverwaltung bittet die Eltern und andere Sorgeberechtigte, ihre Kinder an einer Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Welche Schulen für sie infrage kommen, teilt das Schulverwaltungsamt in der Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2013/2014 mit (Schulanmeldebestätigung). Die Briefe werden vom 3. bis 7. September versandt. Die gesetzliche Pflicht zur Schulanmeldung der Kinder des genannten Geburtszeitraumes besteht auch dann, wenn die Eltern keinen Brief vom Schulverwaltungsamt erhalten.

Folgende Termine sind für die Schulanmeldung vorgesehen:

- Donnerstag, 4. Oktober von 14 bis 18 Uhr

- Dienstag, 9. Oktober von 14 bis 18 Uhr.

Zur Schulanmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

- der Personalausweis der Sorgeberechtigten,

- die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes sowie

- das Schreiben des Schulverwaltungsamtes mit der Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2013/2014 (Schulanmeldebestätigung).

Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen sollen, müssen nach der Schulordnung für Grundschulen im Freistaat Sachsen zuerst in einer für das Kind zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden.

Eine Übersicht aller Grundschulen in der Landeshauptstadt Dresden und weitere Hinweise sind unter www.dresden.de/schulen zu finden.

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