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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/07/pm_102.php 29.05.2015 02:58:52 Uhr 02.12.2024 05:11:57 Uhr

Zschonergrund und Ziegeleigruben in Prohlis und Torna sollen Schutzgebiete werden

Die untere Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt Dresden hat zwei Verordnungsentwürfe für das Landschaftsschutzgebiet „Zschonergrund“ und für das Naturschutzgebiet „Ziegeleigruben“ im Südosten der Stadt erarbeitet. Das Schutzgebiet Zschonergrund umfasst Teile der Gemarkungen Briesnitz, Gompitz, Kemnitz, Merbitz, Mobschatz, Ockerwitz, Omsewitz, Pennrich, Podemus, Roitzsch, Steinbach und Zöllmen. Das geplante Naturschutzgebiet „Ziegeleigruben“ befindet sich auf der Fläche der ehemaligen Ziegeleigruben Prohlis und Torna. Die verbindenden Teile der Amphibienleiteinrichtung, deren Tunnel unter der Dohnaer Straße verläuft, gehört ebenfalls zum geplanten Schutzgebiet.

Mit dem Landschaftsschutzgebiet Zschonergrund soll die Erhaltung und Entwicklung des vom Zschonerbach durchflossenen linkselbischen Kerbtales mit Seitentälern und angrenzenden Hochflächen bewahrt und gefördert werden. „Der Zschonergrund ist einer der ältesten Schutzgebiete in Dresden mit einem hohen naturschutzfachlichen Wert“, erklärt Sebastian Schmidt, zuständiger Sachgebietsleiter im Dresdner Umweltamt. „Gleichzeitig dient der Zschonergrund als Naherholungsgebiet, insbesondere für die umliegenden Wohngebiete im Westen der Stadt. Mit der Neuausweisung erhält das Schutzgebiet eine dem Naturschutzrecht entsprechende Verordnung“, ergänzt Schmidt. Gleichzeitig soll der Zschonergrund mit dem Landschaftsschutzgebiet „Elbtal zwischen Dresden und Meißen mit linkselbischen Tälern und Spaargebirge“ im Sinne eines Biotopverbundes vernetzt werden.

Im geplanten Naturschutzgebiet Ziegeleigruben in Prohlis und Torna sind die störungsarme Bewahrung und naturschutzgerechte Entwicklung der nach dem Abbau von Lehm, Kies und Sand entstandenen verschiedenartigen Lebensräume die angestrebten Schutzziele.

Beide Entwürfe umfassen Karten zu den geplanten Abgrenzungen und die Verordnungstexte zu den vorgesehenen Regelungen wie Pflegegrundsätze, Beschränkungen und zulässige Handlungen. Nachteilige Veränderungen des Landschaftsschutzgebietes bzw. des Naturschutzgebietes und seiner Bestandteile sind untersagt. Bisher rechtmäßige Nutzungen im geplanten Landschaftsschutzgebiet werden weiterhin ermöglicht.

Die Verordnungsentwürfe liegen bis 10. August 2012 im Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden, Grunaer Straße 2, Zimmer W 238 a, zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus. Sprechzeiten sind montags und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9 bis 18 Uhr. Der Verordnungsentwurf zum Landschaftsschutzgebiet Zschonergrund kann auch im Ortsamt Cotta, der Verwaltungsstelle Gompitz und im Ortschaftsbüro Mobschatz während deren Öffnungszeiten eingesehen werden. Der Verordnungsentwurf Naturschutzgebiet Ziegeleigruben kann parallel im Ortsamt Prohlis während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Im Rahmen der Auslegung ist es möglich, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Weitere Informationen zu Dresdner Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie zum Natur- und Artenschutz allgemein finden Sie online unter www.dresden.de/umwelt in der Rubrik „Natur- und Artenschutz“. Zusätzlich sind im Themenstadtplan der Landeshauptstadt stadtplan.dresden.de die Schutzgebiete nach Naturschutzgesetz unter der Kategorie „Stadtentwicklung und Umwelt“ dargestellt.

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