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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/07/pm_090.php 29.05.2015 02:58:43 Uhr 18.09.2024 10:29:30 Uhr

Neuer Bewohnerparkbereich in der Wilsdruffer Vorstadt Nord

Ab 1. September gibt es in der Innenstadt ein weiteres Bewohnerparkgebiet.
Die Grenze des Bereiches Nr. 18, Wilsdruffer Vorstadt Nord, verläuft mittig der Fahrbahnen:
-der Schweriner Straße zwischen Hertha-Lindner-Straße und Könneritzstraße,
-der Könneritzstraße zwischen Schweriner Straße und Ostraallee,
-der Ostraallee zwischen Schweriner Straße und Hertha-Lindner-Straße.
Dort sind dann neue gebührenpflichtige Stellflächen und zeitlich beschränkte Flächen zu beachten.
Bewohnerinnen und Bewohner mit Sonderparkberechtigung (Bewohnerparkausweis) sind überwiegend von diesen Regelungen befreit. In der Zeit der Installation der Parkscheinautomaten und der Aufstellung der Verkehrszeichen können sich Anwohnerinnen und Anwohner, die einen Führerschein besitzen und behördlich im genannten Bereich mit Wohnsitz gemeldet sind, bereits ab 1. August einen entsprechenden Bewohnerparkausweis in der Abteilung Straßenverkehrsbehörde im Straßen- und Tiefbauamt, Lingnerallee 3, Südeingang (hinter der Cityherberge) in der 2. Etage, Raum 5232, ausstellen lassen. Weitere wichtige Hinweise zur Ausstellung eines Parkausweises sind bei der Straßenverkehrsbehörde zu erfragen bzw. vorab im Informationsmaterial (Hausaushang oder Postwurfsendung) nachzulesen.
Bewohnerparkbereiche dienen der weiteren Verbesserung der Parkbedingungen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Dresden. Voraussetzungen für die Einrichtung der Parkgebiete sind entsprechende Stadtratsbeschlüsse sowie der Luftreinhalteplan.

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