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Urlaub für das Haustier – Tipps für die Reise mit Hund, Katze und Co.

Tierheim ist kein Feriendomizil für die eigenen Vierbeiner


Zu Beginn der Sommerferien in Sachsen und der damit verbundenen Urlaubszeit stellt sich oft die Frage: Wohin mit dem Haustier, wenn die Familie auf Reisen geht? Das städtische Tierheim steht nicht als Ferienunterbringung von Heimtieren zur Verfügung. Hier müssen sich Tierbesitzer an private Tierpensionen wenden oder das Haustier bei Verwandten oder Bekannten zur Betreuung abgeben. „Das Tierheim muss sich aufgrund der hohen Auslastung auf die Unterbringung von Fundtieren konzentrieren. Wir haben einfach keinen Platz für weitere Tiere", erklärt Abteilungsleiter Lutz Meißner, der für den Tierschutz in der Stadt zuständig ist.

Einen Anstieg von abgegebenen Tieren vor oder während der Ferienzeit kann er nicht bestätigen. „Die Tiereingänge verteilen sich fast gleich über die Monate im Jahr", sagt er. „Es gibt ohne erkennbare Gründe Zeiten im Jahr, da liegt die Auslastung in unserem Tierheim über 100 Prozent und Perioden, wo viel weniger Tiere da sind."
Zurzeit sind die Kapazitätsgrenzen bei fast allen Tierarten im städtischen Tierheim erreicht oder schon überschritten:

  • 132 Katzen - Kapazität überschritten 130 Prozent
  • 31 Hunde, weitere 14 aufgrund von Baumaßnahmen außerhalb untergebracht - Kapazität erreicht 95 Prozent
  • 39 Vögel - Kapazität erreicht 95 Prozent
  • 73 Kleinnager - Kapazität fast erreicht 80 Prozent
  • 24 Reptilien (12 Echsen, 8 Schlangen, 4 Wasserschildkröten) - Kapazität fast erreicht 80 Prozent


„Gerade bei den Katzen haben wir zurzeit zu viele Tiere bei uns im Haus. Hier suchen wir dringend liebevolle Besitzer, die ein Tier abnehmen würden", sagt Lutz Meißner.
Generell empfiehlt der Tierschutzexperte, dass sich Tierbesitzer schon vor der Ferienzeit Gedanken machen, was mit den Haustieren passieren soll, wenn die Urlaubsreise ansteht. „Wenn das Haustier in das Urlaubsdomizil mitreisen soll, sind verschiedene Vorbereitungen notwendig. Innerhalb Deutschlands sind keine Unterlagen erforderlich, um sein Tier mitzunehmen. Dies ändert sich sofort, wenn innerhalb der EU verreist wird", berichtet Lutz Meißner. „Für Hunde, Katzen und Frettchen muss ein blauer EU-Heimtierpass vorliegen. Diesen stellt der Haustierarzt aus." Dazu muss zuerst das Tier mittels Mikrochip gekennzeichnet werden, dann erhält es eine Tollwutschutzimpfung. Diese muss 21 Tage vor der Abreise erfolgen, wenn das Tier erstmals gegen Tollwut geimpft wird. In diesem Zeitraum muss das Tier den Impfschutz ausbilden. Bei einer regelmäßigen Tollwutschutzimpfung entfällt die Wartezeit.

Sollte die Reise in ein Drittland außerhalb der EU gehen, muss jeder mit Tier Reisende sich bei seinem Urlaubsland erkundigen, welche Voraussetzungen er oder sie für die Einreise in sein Urlaubsland zu erfüllen hat. Erst wenn diese bekannt sind, kann die Reisevorbereitung beginnen. Eine Orientierung bietet die Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz http://www.bmelv.de/. Dort ist unter Reisen mit Tieren ein aktueller Überblick zu finden.

Weiterhin ist es sehr wichtig, dass aus vielen Urlaubsländern mit einer unsicheren Tollwutsituation die Wiedereinreise in die EU an Bedingungen geknüpft ist. Nur Hunde, Katzen und Frettchen mit EU-Heimtierpass, Chip-Kennzeichnung und Tollwutimpfung ist mindestens 30 Tage nach der letzten Tollwutschutzimpfung beim Haustierarzt eine Blutprobe zu entnehmen und diese in einem EU-zugelassenen Labor auf einen Tollwut-Antikörpertiter (also die Wirksamkeit der Tollwutschutzimpfung) zu untersuchen, danach sind weitere drei Monate abzuwarten, ehe gereist werden kann.

Diese Voraussetzungen wären auch zu erfüllen, wenn ein liebgewordenes Tier vom Strand aus einem solchen Urlaubsland mit in die EU verbracht werden soll.

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