Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/07/pm_019.php 29.05.2015 02:57:53 Uhr 04.01.2025 18:57:23 Uhr |
Ambulanter Handel für das Jahr 2013 - Stadt nimmt Anträge ab 6. August an
Ab Montag, 6. August nimmt die Landeshauptstadt Dresden Sondernutzungsanträge für den ambulanten Handel im nächsten Jahr an. Die Sondernutzungsanträge können per Post geschickt oder im Straßen- und Tiefbauamt, St. Petersburger Straße 9, Zimmer K 125, abgegeben werden. Dort und auch im Internet unter www.dresden.de/sondernutzung gibt es die Antragsformulare. Mit dem Antragsformular werden im Straßen- und Tiefbauamt für den Stadtkern Lagepläne ausgegeben, in denen die zulässigen Standorte für die einzelnen Sortimente gekennzeichnet sind. Außerdem ist ein Informationsblatt erhältlich, welches sowohl das Antrags- als auch das Verwaltungsverfahren umfassend erläutert.
Alle Anträge auf Sondernutzung durch ambulanten Handel, die bis zum 10. August 2012 eingehenden, gelten als gleichberechtigt. Bei Mehrfachbewerbungen für einen bestimmten Standplatz entscheidet das Los. Auskünfte erhalten Interessierte auch unter Telefon (03 51) 4 88 17 84 oder (03 51) 4 88 17 81.
Diese öffentliche Bekanntmachung wird auch im Dresdner Amtsblatt am 28. Juni und 5. Juli veröffentlicht.
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