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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/07/pm_014.php 29.05.2015 02:57:49 Uhr 16.08.2024 05:47:56 Uhr

Brückenprüfung an der Loschwitz-Blasewitzer Brücke „Blaues Wunder“

Laut DIN 1076 ist gesetzlich vorgeschrieben, Brücken und Ingenieurbauwerke jährlich zu besichtigen, alle drei Jahre zu prüfen und alle sechs Jahre einer Hauptprüfung zu unterziehen.

Das „Blaue Wunder" ist in diesem Jahr planmäßig mit einer Hauptprüfung dran. Mit der Prüfung wurde das Ingenieurbüro GMG Ingenieurgesellschaft mbH aus Dresden beauftragt.

Seit der 26. Kalenderwoche werden der Überbau (Fachwerk), die Fahrbahn und die Pylone sowie die Unterbauten geprüft. Dazu sind ein Brückenuntersichtgerät und Hubbühnen im Einsatz. Vor der Prüfung haben die Fachleute einige Brückenteile extra gereinigt. Während der Prüfung der Fahrbahn und der Pylone wird es teilweise Einschränkungen auf den Gehwegen geben.

Folgende Bauteile werden auf Schäden und Veränderungen untersucht:

  • Stahlfachwerk: auf Schäden am Korrosionsschutz, Rostbefall, Risse, Verformungen, gelöste Verbindungen, abgescherte Niete;
  • Pfeiler und Widerlager: Zustand, Risse, Hohlstellen, Durchfeuchtungen, Abplatzung, stofflicher Substanzverlust, Lageveränderungen, Treppen, Elt-Anlage;
  • Fahrbahn, Gehbahn Unterstrom: Risse, Spurrillen, Zustand der Fugen und Markierung;
  • Gehbahn Oberstrom: Zustand des Holzes, Pilzbefall, Fäulnis, Brüche, lose Verbindungen;
  • Lager: Zustand, Beweglichkeit, gelöste Teile;
  • Gelenke: Zustand, Funktionsfähigkeit, Hemmungen, Verformung;
  • Übergangskonstruktion: Zustand, Dichtheit, Beweglichkeit, gelöste Teile;
  • Entwässerungsanlage: Zustand, Dichtheit, Funktionsfähigkeit, gelöste Teile;
  • Geländer: auf Schäden am Korrosionsschutz, Rost, Risse, Verformung, gelöste Verbindungen;
  • Kammergebäude: Zustand, Risse, Hohlstellen, Durchfeuchtungen, Abplatzungen, stofflicher Substanzverlust, Lageveränderungen, Treppen, Hebeanlage;
  • Spannglieder: auf Schäden am Korrosionsschutz, Rost, Risse, Verformung, lose Verbindungen, Spannkraft.

Nicht Gegenstand der Prüfung sind die Elt-Anlage und die Beleuchtung. Die Kosten der Prüfung belaufen sich auf etwa 22 000 Euro. Der Prüfbericht wird voraussichtlich zum Ende des Jahres vorliegen. Maßgebende Schäden für Standsicherheit oder Verkehrssicherheit werden der Stadt sofort mitgeteilt.

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