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Landeshauptstadt Dresden legt Berufung gegen Entscheidung zur Feststellungsklage Waldschlößchenbrücke ein

Die Landeshauptstadt Dresden legt heute, am 2. Juli 2012, Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Dresden zur Frage der Vergütung von Nachtragsforderungen der bauausführenden Unternehmen (ARGE) der Waldschlößchenbrücke ein. Das Landgericht hatte die von der Landeshauptstadt erhobene Feststellungsklage zuvor als unzulässig zurückgewiesen. Eine inhaltliche Klärung der Streitfrage war deshalb unterblieben.

Mit der Berufung möchte die Landeshauptstadt im Interesse aller Beteiligten Klarheit schaffen. Die Landeshauptstadt hat die Berufung deshalb bereits vorfristig eingelegt und auch begründet, damit eine Klärung der Streitfrage nach Möglichkeit noch vor Fertigstellung der Brücke erfolgen kann. Ohne zeitnahe Klärung besteht die Gefahr, dass die streitige Frage erst im Zusammenhang mit der Schlussrechnung und gegebenenfalls in einem langwierigen Rechtsstreit im Nachgang geklärt werden muss. Dies ist sowohl aus der Sicht der Landeshauptstadt Dresden als auch in Bezug auf möglicherweise berechtigte Vergütungsansprüche der ARGE nicht zielführend.

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