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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/07/pm_007.php 29.05.2015 02:57:45 Uhr 19.10.2024 05:00:04 Uhr

Normenkontrollklage gegen Kita-Satzung ohne Auswirkungen auf den Kita-Alltag

Am heutigen Tag reichte der Deutsche PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e. V., Diakonischen Werkes - Stadtmission Dresden e. V., AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, Caritas Verband für Dresden e. V. und mehreren Kindertagespflegepersonen eine Normenkontrollklage beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen ein. Gegenstand der Klage ist die am 23. Juni 2011 vom Stadtrat beschlossene Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege und über die Erhebung von Elternbeiträgen. Die Träger sehen durch die Satzung die Rechte seiner Mitglieder beeinträchtigt. Insbesondere die Regelungen zu den Schließ-, Betreuungs- und Öffnungszeiten für alle Dresdner Kitas und den einheitlichen Aufnahmemodalitäten gehen den Trägern zu weit.

Dazu erklärt der für die Kindertagesbetreuung in Dresden verantwortliche Sozialbürgermeister Martin Seidel: „Bei der Klage geht es aus meiner Sicht nicht darum, Rechtssicherheit zu erlangen, sondern Trägerinteressen durchzusetzen. „Dabei war der Satzungsentwurf ausführlich in der Fach-AG „Kita" diskutiert worden. Zuletzt in der Sitzung am 1. Februar 2011, wo er mit einem abschließenden Votum an die Gremien zur Beschlussfassung überwiesen worden war. Mitglieder dieser Fach-AG: Diakonie, Caritas oder AWO. „Es entsteht der Eindruck, dass die Wünsche und Bedürfnisse der Eltern nachrangig erscheinen. Ich finde es traurig, wenn der mit allen Partnern im Vorfeld der Beschlussfassung gefundene Konsens auf diesem Wege nachträglich aufgekündigt wird." Bereits das vom Stadtrat beschlossene trägerübergreifende elektronische System zur Vergabe von Kita-Plätzen sahen die freien Träger skeptisch.

Ganz bewusst hat sich Dresden vor Jahren dazu entschlossen, rund 60 Prozent aller Plätze Kindergärten und Krippen bei freien Trägern vorzuhalten. Diese werden fast ausschließlich durch die Beiträge der Eltern und die Zuschüsse der Stadt finanziert. Für Bürgermeister Martin Seidel ist es deshalb „vollkommen legitim, dass der Stadtrat im Interesse der Eltern einen verbindlichen Rahmen für alle Dresdner Kitas, egal ob von einem freien Träger oder dem Eigenbetrieb der Stadt betrieben, setzt. Müssen Eltern auf der Suche nach einem Betreuungsplatz einzelne Kitas quasi ausklammern, weil ihre Bedürfnisse an den Öffnungszeiten vorbei gehen, läuft etwas schief. Solch ein Eindruck darf aus unserer Sicht gar nicht erst entstehen."

Die Klage ist nach Ansicht des Bürgermeisters „vollkommen ohne Not" eingereicht worden. Denn mit dem Beschluss zur Satzung im letzten Jahr hat der Stadtrat die beteiligten Partner gleichzeitig aufgefordert, die Wirkungen der Satzung nach einem Jahr zu überprüfen und mögliche Fortschreibungsbedarfe anzuzeigen. Im September 2012 wird die Evaluation unter Einbeziehung der Fach-AG „Freier Träger" starten. Sollte sich zeigen, dass sich einzelne Regelungen in der Praxis nicht bewährt haben, wird man bessere Lösungen finden. Gerade die im Gutachten der Parität aufgeworfenen Fragen sollten in diese Evaluation einfließen. So wie man auch im Einzelfall bisher immer zueinander gefunden hat.

Nach seiner Einschätzung sollten Freie Träger und Kommune deshalb besser ihre ganze Kraft darauf konzentrieren, den Dresdner Eltern ein bedarfsgerechtes Angebot an Kita-Plätzen bereit zu stellen. „Vor dem Hintergrund der noch weiter wachsenden Geburtenzahlen stehen wir in Dresden vor einer ausreichend großen gemeinsamen Herausforderung. Da ist es weder hilfreich, noch den Eltern vermittelbar, eine solche Klage vom Zaun zu brechen. Die Eltern sollten sich in der Zwischenzeit nicht irritieren lassen und auch weiterhin ihre in der Satzung fixierten Mitwirkungsrechte, zum Beispiel zur Mitsprache bei den Öffnungszeiten, einfordern. So lange das Gericht die Satzung nicht aufgehoben hat, ist sie in Dresden anzuwenden", so Bürgermeister Martin Seidel abschließend.

Zum Hintergrund: Mit Stand Juni 2012 werden rund 19 500 Kinder in den unterschiedlichen Tageseinrichtungen wie Krippe, Kindergarten oder Hort von freien Trägern der Jugendhilfe betreut. Die 84 derzeit in Dresden tätigen freien Träger erhielten dafür im Jahr 2011 rund 68,8 Millionen Euro an Betriebskostenzuschüssen der Stadt ausgezahlt.

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