Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/06/pm_070.php 29.05.2015 02:57:15 Uhr 28.12.2024 02:52:13 Uhr |
Hohe Beteiligung an erster Einwohnerfragestunde am 21. Juni im Stadtrat
Aus 54 Fragen werden 10 am Donnerstag persönlich gestellt
Für die erste Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde im Dresdner Stadtrat am 21. Juni sind insgesamt 54 Fragen eingegangen. „Das ist eine erfreulich hohe Beteiligung, die das Interesse der Dresdnerinnen und Dresdner an der Stadtpolitik deutlich macht", sagt die stellvertretende Pressesprecherin Heike Großmann. Da die Fragestunde nicht länger als 60 Minuten dauern soll, haben der Ältestenrat und die Oberbürgermeisterin zehn Fragen ausgewählt.
Die eingegangenen Fragen betrafen alle Arbeitsbereiche der Stadtverwaltung. Unter anderem ging es um die Tauben am Hauptbahnhof, den möglichen Einsatz von chemischen Mitteln bei Grünanlagen und Parks, wie viele Zebrastreifen es in der Stadt gibt oder ab wann es möglich sein könnte, Parkgebühren per SMS abzurechnen. Die zehn Fragen, die letztendlich am 21. Juni in der Stadtratssitzung persönlich von den Einreichern gestellt werden, betreffen Themen, die für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von Interesse sind und derzeit besonders im Fokus der Öffentlichkeit stehen.
So geht es z. B. um die Umsetzung des Urteils des Sozialgerichts zu den Kosten der Unterkunft (KdU) und die Erstellung des schlüssigen Konzepts, das Laubegaster Ufer und den Hochwasserschutz, den öffentlichen und den individuellen Personennahverkehr im Spannungsverhältnis, die Kinderbetreuung und die Schaffung zusätzlicher Plätze, den Haushalt der Stadt sowie die Schulnetzplanung. Für die Fragesteller besteht die Möglichkeit, während der Sitzung zwei Nachfragen zu stellen. Alle restlichen eingegangenen Fragen werden innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantwortet.
Nach den vom Stadtrat beschlossenen Verfahrensregeln sind Fragen zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, zu persönlichen Einzelfällen, wiederholt vom gleichen Einreicher gestellte Fragen, Wertungen, unsachliche Äußerungen, Beleidigungen und Meinungsäußerungen sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung nicht zulässig.
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